HIV-Prozess: Staatsanwalt beantragt Sicherungsverwahrung
am 12.01.2007 von schreibmaschine
Geht
es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, dann muss ein 38-jähriger
Kenianer wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher
Körperverletzung für sehr lange Zeit hinter Gitter: Im
Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem HI-Virus hat
Oberstaatsanwalt Thomas Bellay am Donnerstag 8 Jahre Gefängnis
mit anschließender Sicherungsverwahrung für den
Angeklagten gefordert.
Bellay
geht davon aus, dass der HIV-positive Discjockey seit Herbst 1999 mit
mindestens sechs Frauen ohne Kondom geschlafen hat, ohne sie über
seine Krankheit zu informieren. In einem weiteren Fall beantragte er
Freispruch: Vor Gericht hatte sich herausgestellt, dass eine Frau zum
angeklagten Zeitpunkt bereits über die HIV-Infektion und die
Gefahren des ungeschützten Geschlechtsverkehrs aufgeklärt
worden war.Dem
Afrikaner sei die Verpflichtung, seine Intimpartner aufzuklären,
völlig gleichgültig. Deshalb sei er für die
Allgemeinheit gefährlich, betonte Bellay: Ich habe bei ihm
keine Regung, keine Reue, keine Schuldeinsicht gesehen. Aus seinem
Heimatland wisse der Angeklagte, dass Aids tödlich ist. Er habe
in einem Teil der angeklagten Fälle mit bedingtem Tötungsvorsatz
gehandelt. Im Jahr 2002 hatte der Afrikaner im Streit mit einer
Freundin angekündigt, alle deutschen Frauen mit dem Aids-Erreger
anstecken zu wollen.
Rechtsanwältin
Angelika Vöth, die eines der beiden HIV-positiven Opfer des
Mannes vertritt, verurteilte sein Verhalten als absolut
gewissenlos. Der 38-Jährige habe seine HIV-Infektion
planmäßig verschleiert. Ihre Mandantin erwarte beim
Strafmaß ein deutliches Signal, so Vöth.
Verteidiger
Dr. Hanjo Schrepfer forderte 3 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe
wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter
gefährlicher Körperverletzung sowie einen Freispruch in
zwei Fällen. Fünf der sieben Opfer haben auch nach Kenntnis
der HIV-Infektion weiter ungeschützt mit dem 38-Jährigen
geschlafen.Das sei für die Strafzumessung von entscheidender
Bedeutung: Die Frauen haben ihn darin bestärkt, dass sein
Verhalten in Ordnung war, betonte Schrepfer. Erst jetzt habe der
Kenianer verstanden, was er falsch gemacht hat, eine
Wiederholungsgefahr sei ausgeschlossen. Das Schwurgericht will das
Urteil am 17. Januar verkünden.
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