HIV ist kein Kündigungsschutz

Am 2. Dezember 2011 hatten wir über die Berliner HIV-Kündigung berichtet. Ein Laborant, der mit der Herstellung von Arzneimitteln befasst war, war wegen – wegen! – seiner HIV-Infektion gekündigt worden. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht (am heutigen Tag, Urteil vom 13. Januar 2012 – 6 Sa 2159/11) seine Berufung zurückgewiesen.

Der Fall, bei dem sich sicher bei den meisten Menschen spontan Gerechtigkeits- und Protestreflexe melden (mich eingeschlossen), ist dogmatisch so zugespitzt, dass man ihn fast für einen inszenierten Probelauf zur Klärung von Grundsatzfragen halten könnte. Trotz intensiver Pressearbeit war es vor Saal 227 des LAG heute keineswegs so rummelig, wie man hätte erwarten können (dann allerdings sind auch die Maßstäbe beim LAG Berlin-Brandenburg ziemlich hoch, seit CGZP und Emmely jedenfalls). Leider – dumm für den Autor – musste ich ein Stockwerk höher selbst eine Berufungsverhandlung machen. Und so entging mir der Prozess des Tages.

Die Zuspitzung, von der oben die Rede ist, liegt an den Begleitumständen. Der Betroffene war noch in der Probezeit. Seine Kündigung konnte daher auf gewöhnlichem Wege nicht angegriffen werden. Es war auch keineswegs so, dass um die Frage der HIV-Infektion herumtaktiert wurde: Der Laborbetreiber kann wohl belegen, dass er alle Erkrankten (Krankheit egal) von der Medikamentenherstellung ausschließt. Die Kündigung erfolgte, räumte er ein, klipp und klar gerade deshalb, weil der Kläger eine HI-Infektion hat. Dann bleibt für die Gerichte ja nur, sich die Sacher unter dem Gesichtspunkt des AGG anzusehen.

Interessant allerdings, erinnert man sich an die Diskussion um Daimlers Blutproben, dass der Arbeitgeber durch die betriebsärztliche Untersuchung erst auf die Infektion aufmerksam wurde. Da türmen sich viele Fragen, so z.B., ob eine HI-Infektion überhaupt mitgeteilt werden darf. Ob man die bloße Infektion als Krankheit oder gar als Behinderung ansehen darf, muss oder soll. Und ob es eine Diskriminierung darstellt, wenn man einen Grippekranken oder Hepatitis A Infizierten kündigen dürfte, den HI-Infizierten aber nicht – und umgekehrt. Gedankenspielchen?

Nein: Das LAG hat dem Bundesarbeitsgericht (Revision zugelassen) eine harte Nuss mit auf den Weg gegeben. Nach der Pressemitteilung kann man eigentlich dahinstehen lassen, ob die HI-Infektion als Behinderung anzusehen wäre (anders vielleicht als die Hepatitis oder Herpesinfektion). Denn das LAG hat in einer intellektuell wirklich scharfen Weise scheinbar darauf abgestellt, ob die angenommene Diskriminierungssituation wirklich eine „andere“ Behandlung des Betroffenen darstellt – verglichen mit (unterstellt) nicht behinderten Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber schließt nämlich jede Person von der spezifischen Arbeit aus, die einen Infekt hat, ohne Rücksicht darauf, ob er die Qualität ei…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Kündigung , Rede , Berlin Brandenburg , Saal , Hiv , Dumm , Lag Berlin-brandenburg , Alltag IM Arbeitsrecht , Laborant , 6 SA 2159/11

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Arbeitsgericht Berlin 5.8.2011: Kündigung während der Probezeit aufgrund von HIV Infektion wirksam

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. August 2011 — 1. Eine Kündigung in der Probezeit kann nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin überprüft werden, weil der Arbeitnehmer noc…

Kündigung wegen HIV-Infektion nicht diskriminierend

Unternehmerarbeitsrecht | 8. August 2011 — Ein HIV-infizierter Arbeitnehmer unterlag vor dem Arbeitsgericht Berlin mit seiner Klage gegen die Kündigung seines Arbeitgeber…

LAG Berlin Brandenburg: Probezeitkündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion im Reinbereich eines Pharmaunternehmens ist nicht…

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 24. Januar 2012 — Pressemitteilung des LAG vom 13.1.2012: “Das LAG hat am 13.1.2012 die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die wä…

LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit zulässig!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 14. Januar 2012 — Gestern (am 13.01.2012) befasste sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Probezeitkündigung eines Pharmaun…

Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

beck-blog | 14. Januar 2012 — Das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13. Januar 2012 – 6 Sa 2159/11) hatte sich jüngst mit der Kündigung eines Arbeitnehmer…

Kündigung wegen HIV-Infektion ist keine Behinderten-Diskriminierung

Kanzlei Blaufelder | 5. August 2011 — Eine HIV-Infektion ist für sich genommen keine Behinderung. Eine darauf gestützte Kündigung ist daher auch keine gegen das Al…

Kündigung eines HIV-Infizierten

Rechtslupe | 17. Januar 2012 — Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion während der Probezeit, der bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinber…

Kündigung wegen HIV-Infektion

Rechtslupe | 9. August 2011 — Eine HIV-Infektion hindert den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsverhältnis nach Bekanntwerden der Infektion zu kündigen. In eine…

LAG Berlin bestätigt Probezeit-Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

Magazin Arbeitsrecht | 30. Januar 2012 — Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion zu ents…

AGG und HIV – Diskriminierung und Behinderung?

reuter-arbeitsrecht.de | 2. Dezember 2011 — Was ist eine „Behinderung“? § 2 SGB IX gibt Aufschluss: „…Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige…

Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion - Berlin.de
Pharmahersteller darf HIV-infizierten Chemie-Assistenten entlassen - Kanzlei Blaufelder