HIV-infizierter Kenianer erneut auf der Anklagebank

Durch die zehntägige Untersuchungshaft der No-Angels-Sängerin Nadja B. kam das Thema im April wieder auf die Tagesordnung: Weil er mit drei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion aufzuklären, sitzt ein 41-jähriger Afrikaner ab Dienstag erneut vor dem Würzburger Landgericht auf der Anklagebank. Er wurde wegen ähnlicher Vorwürfe bereits im Januar 2007 zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Mal ist er auch wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen angeklagt. Wenn sich die Vorwürfe nachweisen lassen, droht dem 41-Jährigen die Sicherungsverwahrung. Schon lange bevor die Darmstädter Staatsanwaltschaft mit der Verhaftung der 27-jährigen Sängerin für Schlagzeilen sorgte, war der erste Prozess gegen Kennedy O. vor dem Würzburger Landgericht in allen Medien vertreten. Am 17. Januar 2007 wurde er nach vierwöchiger Verhandlungsdauer wegen gefährlicher Körperverletzung an sechs Frauen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, die er derzeit absitzt. Im Herbst 1998 erfuhr der damals 30-jährige Discjockey und Musiker, dass er sich bei einem Urlaub in seinem Geburtsland Kenia bei einer deutschen Frau mit dem Aids-Erreger infiziert hatte. Seither erhält er nicht nur alle erforderlichen Medikamente, um den Ausbruch der Krankheit zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern. O. wurde vom Würzburger Gesundheitsamt außerdem bereits vor über zehn Jahren umfassend darüber aufgeklärt, dass er keinen Geschlechtsverkehr haben darf, ohne seine Sexualpartner über seine HIV-Infektion aufzuklären. Diese Belehrung bestätigte er mit seiner Unterschrift. Sie ernst genommen und sich daran gehalten hat er nie: Im ersten Prozess konnte ihm die Staatsanwaltschaft ungeschützten Sex mit sechs Frauen nachweisen, die er über seinen Gesundheitszustand im Unklaren gelassen hatte. Der Anklagevertreter forderte damals acht Jahre Haft wegen versuchten Totschlags. Rechtskräftig verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, weil das Landgericht nicht von einem Tötungsvorsatz ausging. „Unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“ habe Kennedy O. gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter damals. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung des Ke…

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Themen: Schlagzeilen , Hiv , Aids , Medikamente , Angels

Erschienen 14. Juli 2009 auf http://www.woetzel-online.info/.

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