NICHT VERBOTEN
LawBlog | 7. Mai 2005 — Der Münchner Journalist Giesbert Damaschke informiert über die Rechtslage zu Hitlers “Mein Kampf”: Derzeit liegen die Urh…
Hitlers “Mein Kampf” soll wieder in Deutschland verkauft werden. Der britischer Verleger Peter McGee plant, das Buch wieder in Deutschland zu verkaufen. Dabei soll Buch nicht als Ganzes, sondern in nur in Auszügen gedruckt werden.
Je nach Umfang der Auszüge würde er zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, sich aber nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen. Das Buch wurde zu keiner Zeit indiziert und als ein wie auch immer strafbares Werk eingestuft. Der reine Besitz von Hitlers Buch ist somit straflos.
Trotzdem ist das Buch urheberrechtlich geschützt.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde dem Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger das Privatvermögen von Adolf Hitler übertragen.Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”. Das Urheberrecht selbst erlischt nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern somit gegen eine Publikation in Deutschland vorgehen kann, wenn eine Publikation gegen das Urheberrecht verstößt. Entsprechende Schritte sind auch schon vom Freistaat angekündigt worden. Es ist sicherlich für viele überraschend, dass Hitlers “Mein Kampf” nicht verboten wurde. Durch die millionenfache Verbreitung in Deutsc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Januar 2012 auf http://www.presserecht-aktuell.de.
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sueddeutsche.de | 24. April 2012 — Im drei Jahren läuft der Urheberrechtsschutz für Adolf Hitlers "Mein Kampf" aus. Im Prinzip kann ab diesem Zeitpunkt jeder da…
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Rechtslupe | 13. März 2012 — Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt ver…