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Historisches: Enzensberger, zitiert nach Gerhard Mauz

am 22.01.2006 von http://www.strafblog.de

Immer wieder mal blättere ich in dem 1990 bei Bertelsmann erschienenen Buch des längst verstorbenen legendären SPIEGEL-Journalisten Gerhard Mauz mit dem Titel: Die Justiz vor Gericht. 25 Jahre SPIEGEL-Berichterstattung sind eingeflossen in dieses Werk, welches den Untertitel Macht und Ohnmacht der Richter trägt und einige der bedeutendsten Strafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte, aber auch einige ausländische Verfahren nachzeichnet.

Mir fällt ein von Mauz wiedergegebenes Zitat von Hans Magnus Enzensberger in´s Auge, aus Reflexionen vor einem Glaskasten, geschrieben 1964 anlässlich des Strafprozesses gegen Adolf Eichmann in Israel:

Für den einzelnen ist jede Verurteilung eines anderen, und der Verbrecher wird stets als der schlechthin andere betrachtet, ein Freispruch. Wer schuldig ist, der wird bestraft, also ist, wer nicht bestraft werden kann, unschuldig. Die Befriedigung, mit der das Kollektiv die Verfolgung etwa eines ausgebrochenen Sträflings betrachtet, ist lehrreich. Ohne weiteres finden sich Metaphern aus der Jagdsprache ein. Der Verbrecher ist Freiwild, zum Abschuss freigegeben: Auf plebiszitärem Wege käme man jederzeit zu einer Verschärfung der ohnehin unsäglichen Schießpraxis. Auch das Verlangen nach der Todesstrafe ist äußerst populär; besonders nach der Entdeckung sogenannter Sittlichkeitsverbrechen, die stets enorme Publizität für sich haben, kommt es in hysterischen Wellen auf. Die Rolle des Verbrechers als eines Sündenbocks der Gesellschaft ist uralt; sie prägt sich aber unter den gegenwärtigen Bedingungen besonders deutlich aus. Je mehr Schuld sich im ganzen ansammelt, je diffuser ihr Zusammenhang,, je anonymer und unsichtbarer ihre Quelle, desto dringlicher wird es, sie an deutlich erkennbaren Einzelpersonen abzureagieren.

Autor: RA Rainer Pohlen

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