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HippiePedia

am 21.01.2006 von Sartorienfelder

In den letzten Tagen gab es massive Aufregung über eine einstweilige Verfügung, die Angehörige des Hackers Tron gegen den Wikimedia e.V. erwirkt hatten und die zur Konsequenz hatte, daß die Weiterleitung der Domain wikipedia.de auf de.wikipedia.org abgeschaltet wurde. Die Folge waren allenthalben Kommentare, die sich über die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme - die immerhin inzwischen im Wege des Vollstreckungsschutzes suspendiert wurde - empörten oder nach dem Motto die Gerichte wissen doch sowieso nicht, was das Internet überhaupt ist über die Entscheidung schimpften.

Inzwischen ist der Wortlaut der Verfügung im Netz (bitte weiter unten auf der Seite ins Kleingedruckte schauen) - auf zwei schlecht eingescannten Seiten kann man nachlesen, was das Gericht eigentlich genau angeordnet hat. Und siehe da:Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Namen …

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