Hinweise für das richtige Geschäftskonto

Das richtige Geschäftskonto ist eine von vielen Fragen, die nicht nur beim Gang in die Selbstständigkeit zu klären ist, sondern immer wieder neu auf die Agenda einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört. Für einen Existenzgründer oder Einzelunternehmer besteht zwar keine Verpflichtung zu einem besonderen Geschäftskonto, aber bei der GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist genau das unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen. Im Umkehrschluß bedeutet das jedoch nicht, dass jedes 08/15 Geschäftskonto das richtige für das eigene Unternehmen ist. Vielmehr gilt es bei der GmbH und Unternehmergesellschaft umso mehr, das Geschäftskonto auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zuzuschneiden.

Das Geschäftskonto der GmbH bzw. Unternehmergesellschaft ist nicht nur dafür da, das Stammkapital der Gesellschaft aufzunehmen. Vielmehr wird nur durch das eigene Geschäftskonto der Gesellschaft von Anfang an eine saubere Trennung zwischen dem Vermögen des Gesellschafters und der Gesellschaft hergestellt. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer hier unsauber arbeitet, riskiert eine Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung im Falle einer Insolvenz der GmbH. Bei einer Vermögensvermischung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen kann es nämlich zu einem Wegfall des Haftungsprivilegs gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG kommen und somit zu einer Durchgriffshaftung des GmbH-Gesellschafters.

Für den Geschäftsführer einer GmbH stellt das Geschäftskonto zudem ein äußerst wichtiges Instrument dar, um die Liquidität der Gesellschaft zu überwachen und Kostenfallen schnell und effektiv aufzudecken. Es ist eine der zentralen Aufgaben des Geschäftsführers, stets für ausreichende Liquidität der Gesellschaft zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist der Überziehungsrahmen auf dem Geschäftskonto ein äußerst wichtiges Element bei der Entscheidung für das richtige Geschäftskonto. Wer ständig mit einer Überziehung des Geschäftskontos arbeitet, muss umso mehr auch auf den Überziehungszins achten. Gerade hier können je nach Höhe und Institut hohe Unterschiede entstehen, so dass mit einem Vergleich im Internet sehr viel Geld eingespart werden kann. Ich habe es auch schon erlebt, dass manche Firmen mehr Geld für ihre Kontoführung bezahlen als für ihren Steuerberater, seien es Gebühren für Überweisungen, Auszahlungen oder Einzahlungen. Bei vierstelligen Kontoführungsgebühren pro Jahr hört der Spaß auf.

Damit das Geschäftskonto jedoch nicht selbst zur Kostenfalle wird, sollte man sich in regelmäßigen Abständen über alternative Angebote informieren. Hierbei sollte man auch immer wieder überprüfen, ob das bestehende Geschäftskonto noch die optimale Form für die Gesellschaft ist. Mittlerweise werden am Markt sowohl kostenfreie Konten angeboten (meist bei Online-Banken ohne eigene Filialen) als auch solche Geschäftskonten, die nur geringe Gebühren veranla…

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Themen: Geschäftsführer , Insolvenz , Unternehmergesellschaft , Voraussetzung , Darlehen , Gesellschafter-geschäftsführer , Gmbh , Unternehmensführung , Finanzierung , Liquidität , Überziehung , Aufgaben , Durchgriffshaftung , Geschäftskonto , Kontoführung , Vermögensvermischung

Erschienen 17. Februar 2011 auf http://blogmbh.de.

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