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Hinweise auf Zulassung im Impressum

am 01.06.2007 von http://www.ra-blog.de

Am heutigen 01.06.2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 (BGBl. I S. 358 ff.) in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen:

Zulassung und Vereidigung erfolgen jetzt durch die Anwaltskammern das Lokalisationsprinzip und die fünfjährige Wartezeit für die Zulassung vor Oberlandesgerichten entfällt das Zweigstellenverbot ist aufgehoben Betroffene haben jetzt gegenüber der Anwaltskammer einen Auskunftsanspruch über die Haftpflichtversicherung des Anwalts

Die Kollegen Frese und Hoenig weisen darauf hin, dass Hinweise auf Zulassungen in Briefköpfen und im Impressum künftig zu unterlassen sind.

Zum einen sind Formulieren wie zugelassen beim Amtsgericht XY, Landgericht XY und OLG XY sachlich falsch (Das …

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