Neues Widerrufsrecht: Kündigung bestehender Unterlassungsverträge
BERLIN BLAWG | 21. Mai 2010 — Kleiner Tipp am Rande. Da am 11. Juni 2010 ein neues Widerrufsrecht in Kraft tritt und hiernach auch bei eBay wieder eine Frist…
In so manchen Belehrungen zum Widerrufsrecht findet sich die Klausel:
“Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.”
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 09. Mai 2008 – 39 O 25/08 KfH –entschieden, dass diese Formulierung nicht deutlich genug sei und dem dem Deutlichkeitsgebot widerspreche. Für viele Kunden sei diese Information unwichtig erschwere ihr Verständnis von der Widerrufsbelehrung. , denn auch ein überflüssiger Zusatz sei geeignet, das Verständnis des Verbrauchers vom wesentlichen Inhalt der Belehrung zu beeinträchtigen und trage daher nicht zur Verdeutlichung des gebotenen Inhalts bei.
Für diejenigen, die nur mit Standardware und nicht mit nach Kundenspezifikationen angefertigten Waren handeln, ist das Urteil zutreffend. Anders liegt der Fall allerdings für Händler, die gleichermaßen Standardware und Einzelanfertigungen verkaufen. Hier kann und sollte bereits bei der Bestellabwicklung differenziert belehrt werden.
Vorsicht ist bei der vorschnellen Annahme einer kundenspezifisch gefertigten Ware geboten. Bereits mit Urteil vom 19. März 2003 – VIII ZR 295/01 – hat der BGH entschieden, dass Notebooks, die sich ein Kunde im Shopsystem nach seinen Wünschen konfiguriert, keine spezifisch gefertigten Waren iSd. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sind.
Schlagworte: Belehrung, Berlin, BGB, BGH, Brauch, Deutlichkeit, Fernabsatz, Gewerblicher Rechtsschutz, Hinweis, Klausel, Landgericht, Notebook, Shop, Urteil, Urteile, Verbraucher, Verbraucherrecht, Verkauf, Waren, Wettbewerb, Wett… » Vollständiger ArtikelErschienen 11. Juni 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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