Hintergrund zum Weinhandelsabkommen mit den USA
am 21.12.2005 von http://www.recht-blog.com
Nun mal das Abkommen aus der Sicht der Europäischen Union betrachtet. Die Pressemiteilung zur Vorbereitung des Abkommens lautet wie folgt:
Weinhandelsabkommen zwischen der EU und den USA verbessert den Schutz europäischer Bezeichnungen und sichert den größten EU-Absatzmarkt
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben ein erstes Abkommen über den Handel mit Wein geschlossen, der die Weinnamen der EU schützt und gleichzeitig dafür sorgt, dass der größte und wichtigste Absatzmarkt der EU für Wein erhalten bleibt. Nach diesem Abkommen wird die US-Regierung dem Kongress einen Vorschlag vorlegen, der den Status von EU-Weinnamen, die derzeit in den USA als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten, wie z. B. Burgunder, Champagner, Chablis, Chianti, Madeira, Malaga, Port, Sherry oder Tokajer, ändern und deren Verwendung in den USA einschränken soll. Außerdem werden die USA die EU von ihren neuen Zertifizierungsvorschriften ausnehmen, die wichtigsten Grundsätze der europäischen Etikettierungsvorschriften anerkennen und sich bereit erklären, alle bilateralen Fragen des Weinhandels durch informelle bilaterale Konsultationen anstatt durch Streitbeilegungsverfahren zu lösen. Beide Seiten haben sich zudem verpflichtet, 90 Tage nach Inkrafttreten dieses Abkommens die Verhandlungen über ein zweites Abkommen, das auf dem ersten aufbauen soll, aufzunehmen.
Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, begrüßte das Abkommen: Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Abkommen nach 20 Jahren immer wieder unterbrochener Verhandlungen zum Abschluss bringen konnten. Die USA sind mit einem Importvolumen von etwa 2 Mrd. EUR allein im Jahr 2004 unser größter Weinabsatzmarkt. Dieser Vertrag wird die Rechtsunsicherheit beseitigen, die diesen Handel jahrelang begleitet hat, und den Erzeugern auf beiden Seiten des Atlantiks zugute kommen. Der Abschluss dieses ersten Abkommens schafft die Voraussetzungen für die künftige enge Zusammenarbeit mit den USA im Weinsektor.”
Hintergrund
Dies sind die Kernbestandteile des Abkommens:
Die USA und die EU erkennen die Weinnamen der anderen Seite jeweils ausdrücklich als “Ursprungsbezeichnung” an.
Die US-Regierung wird dem Kongress vorschlagen, den Status von 17 europäischen Weinnamen[1], die derzeit in den USA als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten, zu ändern und deren Verwendung einzuschränken.
Die USA erkennen die wichtigsten Grundsätze der EU-Etikettierungsrichtlinien an und werden versuchen, alle bilateralen Fragen des Weinhandels durch bilaterale Konsultationen anstelle von Streitbeilegungsverfahren zu lösen.
Die USA dürfen unter bestimmten Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum 14 traditionelle EU-Begriffe verwenden[2].
Die EU erkennt die derzeit in den USA zulässigen Weinbereitungsverfahren an. Diese Verfahren, die nicht durch die geltenden EU-Ausnahmeregelungen erfasst sind, werden jedoch erst dann für Weinimporte in die EU akzeptiert, wenn die USA den Status von 17 EU-Weinnamen ändern, die in den USA als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten.
Wein aus der EU, einschließlich Wein mit weniger als 7 % Alkoholgehalt, ist von den Ende 2004 in den EU erlassenen Zertifizierungsvorschriften befreit. Für Wein aus den USA werden ebenfalls stark vereinfachte Zertifizierungsvorschriften gelten, nachdem der Status von 17 EU-Weinnamen, die derzeit noch als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten, geändert wurde.
90 Tage nach Inkrafttreten des ersten Abkommens werden die Verhandlungen über ein zweites Abkommen aufgenommen. Diese werden u. a. Gespräche über geographische Angaben, Ursprungsbezeichnungen einschließlich der künftigen Behandlung von Pseudo-Gattungsbezeichnungen, die Verwendung traditioneller Begriffe, Weine mit niedrigem Alkoholgehalt, die Zertifizierung, Weinbereitungsverfahren und die Einrichtung eines gemischten Ausschusses für Weinfragen umfassen.
Beide Parteien haben außerdem einen Meinungsaustausch zu Themen im Zusammenhang mit dem internationalen Handel und zur bestmöglichen Organisation der internationalen Zusammenarbeit in Weinfragen vereinbart
[1] Burgundy, Chablis, Champagne, Chianti, Claret, Haut-Sauterne, Hock, Madeira, Malaga, Marsala, Moselle, Port, Retsina, Rhine, Sauterne, Sherry und Tokay [Bourgogne, Chablis, Champagne, Chianti, Bordeaux, Haut-Sauterne, Hock, Madeira, Malaga, Marsala, Moselle/Mosel, Retsina, Rhin, Sauterne, Sherry und Tokaj].
[2] Château, classic, clos, cream, crusted,/crusting, fine, late bottled vintage, noble, ruby, superior, sur lie, tawny, vintage und vintage character.
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer
Quelle: Europa-Rapid-Press-Releases vom 15.09.2005
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