Hinhalten kann teuer werden

Laut aktuellem ADAJUR-Newsletter hat das OLG München mit Urteil 10 U 3928/09 vom 13.08.2010 der von manchen Versicherungen so gern betriebenen Hinhaltetaktik einen Riegel vorgeschoben:

Erhöhung des Schmerzensgeldes bei vorwerfbar zögerlichem Regulierungsverhalten

Das Schmerzensgeld des Geschädigten ist höher anzusetzen, wenn die Schadensregulierung aus nicht verständlichen Gründen hinauszögert wird oder kleinlich ist.

Aus den Gründen: Im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung war zu berücksichtigen, dass sich die Beklagte vorwerfen lassen muss, die Schadensregulierung nur zögerlich betrieben zu haben. Angesichts der Eindeutigkeit des Unfallgeschehens und der Vielzahl der schweren Verletzungen, die von Anfang an Dauerbeschwerden als sehr nahe liegend erscheinen ließen, war die in Teilbeiträgen erfolgte vorprozessuale Zahlung offensichtlich und auch für die Bekl. erkennbar deutlich zu niedrig. Während des erstinstanzlichen Verfahrens erfolgten keine weiteren Zahlungen, obwo…

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Erschienen 6. Oktober 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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