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Hindert deutscher Protektionismus das (deutsche) Web 2.0?

am 21.06.2007 von http://www.medien-gerecht.de

In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen, in denen Internetunternehmen große neue Dienste starten oder regionalisieren. Nur zu oft heißt es dabei: außer in Deutschland. Oft wird Deutschland dann noch in eine Reihe gestellt mit Nordkorea, Iran und anderen Staaten die für ihre Einstellung zu Meinungs- und Informationsfreiheit bekannt sind. Das ganze erscheint besonders bitter, weil es in allen Fällen sinngemäß heißt: Die örtliche Rechtslage verbietet/verhindert einen Start unseres Dienstes in diesem Land.
Doch anders als bei den anderen Ländern sind es in Deutschlands Urheberrechte oder der Jugendschutz, der das “deutsche Web 2.0″ behindert. So war in der vergangenen Woche Yahoo zwar mit einer lokalisierten Version von seinem Photo-Dienst FlickR gestartet, doch mit einem Filter, der für Deutsche große Mengen an Bildern sperrt. Der Grund: Pornographische oder “anzügliche” Bilder dürfen nach deutschem Recht Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, ansonsten macht sich der Betreiber, hier Yahoo strafbar. Da der Erfolg (und für Yahoo der Gewinn) von FlickR auf seiner Einfachheit basiert, setzt das Unternehmen lieber einen viel zu groben Filter ein, als aufwändige Mechanismen zu entwickeln oder gar teures Personal zu beschäftigen.
Ähnlich ist es nun mit YouTube. Google drängt auf eine “Urheberrechtsflatrate” um seinen deutschen Dienst zu starten, da er sich sonst möglicherweise erheblichen Ansprüchen ausgesetzt sieht. Da dies jedoch …

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Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 1

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