Hin und Her zur Allgemeinen Verfügung zu § 31 a BtmG in Berlin

Der Tagesspiegel berichtet weiter: "In Berlin will Rot-Rot die bisherige Regelung verlängern, bei Eigenbedarf von bis zu zehn Gramm das Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen. Bei einer Cannabis-Menge zwischen zehn und 15 Gramm soll auf Strafverfolgung verzichtet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen wie der Konsum von Cannabis vor Kindern, auf Spielplätzen, vor Schulen oder wenn die Tat „nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverk…

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Themen: Berlin , Btmg , Cannabis , Der Tagesspiegel

Erschienen 17. Mai 2010 auf http://rafranke.blogspot.com.

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