Hilfe für Anleger: HCI Schiffsfonds MS Alexander Sibum

Als hochriskante Anlage hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" (MS "Alexander Sibum" GmbH & Co. KG) für die Fondsanleger erwiesen. Seit Juni 2007 haben sie rund 5,7 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Angesichts der erheblichen Tilgungsrückstände sind die ausgebliebenen Ausschüttungen möglicher Weise nur der Anfang der Misere. Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen. Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 17 Mio. € gerade einmal 90% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 5.670.000 € lediglich 30% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 70% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger. Nur 72% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 23% in Vertriebsprovisionen Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 72% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 28% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 23% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren. Beteiligung mit hohen Risiken Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "Alexander Sibum" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, eventuell auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen müssen. Unsichere Einnah…

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Themen: Agio

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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