Hightech bei der Bußgeldstelle
am 08.10.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de
Die Anhörung in einer Bußgeldsache beginnt auch bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit einem Standardtext:
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Danach folgt die Konkretisierung des Vorwurfs und das Angebot, dazu Stellung zu nehmen:
Dieses Schreiben stellt die gesetzlich geforderte Anhörung dar.
Sie haben nun die Gelegenheit, sich zur Sache formlos oder mit beigefügtem Vordruck zu äußern, müssen dies jedoch nicht (§ 55 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Soweit, so normal. Doch dann kommt seit ein paar Wochen noch folgender Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit. dieses Schreiben auch online zu beantworten. Dazu melden Sie sich bitte unter www.polizei.brandenburg.de mit folgenden Zugangsdaten an:
Benutzemame: owiTfLÄ6O
Kennwort: jkPöLPE7fT
Offenbar hat man bei …
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