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Hier spricht die Anstalt: was genau ist ein Vollprogramm?

am 02.12.2007 von e-comm

Der Begriff des Vollprogramms ist im deutschen Rundfunkstaatsvertrag - ganz ähnlich wie in Österreich in § 2 Z 17 Privatfernsehgesetz - so definiert:ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden Was man sich darunter vorstellen soll, das versucht die Landesmedienanstalt Saarland in einem aktuellen Dokument zu beschreiben; besonders beeindruckt hat mich dabei folgender Satz:Die mit dem scheinbar so unscharfen Begriff des Vollprogramms gemeinte Qualität lässt sich unschwer als genau das beschreiben, was vorliegt, wenn etwas alles aufweist, was zu einem vollen Programm, zur Programmfülle (Vielfalt) gehört.Ein Programm ist also genau dann ein Vollprogramm, wenn es alles hat, was es zu einem solchen macht. So unschwer genaue Definitionen könne man öfter gebrauchen!Eine detailliertere Ableitung, die - augenscheinlich genauso unschwer - zum Ergebnis kommt, dass ein Vollprogramm eine bestimmte Minutenanzahl an Nachrichtensendungen erfordert, findet sich hier. Diese Definitions-Übung führt insgesamt zur Forderung, dass auch private TV-Veranstalter zum public value beitragen müssen. In der Medienanstalts-typischen Sprache heißt das dann so:Es ist keine gesetzeskonforme Option für den privaten Rundfunk, sich seiner Pflicht zur Erzeugung eines public value zu entledigen. Dies gilt auch und gerade dann, wenn ökonomische Interessen dazu vermeintlich nötigen. Dies um so mehr, wenn man ansonsten aber die Schutzwirkung des Rundfunks in seiner Doppelnatur (z. B. bei der Frage der Frequenzversteigerung) einfordert. Inzwischen hat sich - auf der anderen, der öffentlich-rechtlichen Baustelle - die ARD auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Gemeinschaftsangebote geeinigt. Den Begriff …

Public Value Test für ORF-Angebote?

e-comm / Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Pflichtbeiträge der Empfänger als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen ist, war bei der Fachdiskussion anlässlich des 3. Österreichsichen Rundfunkforums am 13. und 1…

Market Impact Assessment - Beispiel BBC

e-comm / ORF-Generaldirektor Wrabetz hat vor einiger Zeit angekündigt, auch in Österreich neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einem Public Value Test nach dem Vorbild der BBC zu unterziehen. Auch wenn das versprochene Implementierungsdatum (…

Was ist eigentlich ein Vollprogramm?

Telemedicus / In jüngster Zeit war oft zu hören, die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz prüfe, ob Sat.1 noch eine Lizenz als Vollprogramm zustünde. In der berichterstattenden Presse blieb der Begriff oft unerklärt - so entstand der Eindruck, der Entzug…

Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0

Telemedicus / +++ DFL will gegen BKartellA klagen +++ 3 Strikes-System in Großbritannien +++ Urheberrecht: Kritik am 3-Stufen-Test +++ Weiteres Jura-Verlagsblog am Start +++ Creative Commons 3.0 Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0 vollstä…

Medienrat fordert Public-Value-Test für privaten Rundfunk

Telemedicus / LMS: Privater Rundfunk vernachlässigt seine öffentliche Aufgabe Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat die privaten Rundfunkanbieter aufgefordert, sich wieder auf ihre öffentliche Aufgabe zu besinnen, namentlich der Wahrneh…

Drei-Stufen-Test in der Kritik

Telemedicus / Das Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht veröffentlicht. Bei dessen Auslegung sollen in Zukunft verstärkt auch Interessen der Allgemeinheit berÅ

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