Sermet wird ausgebürgert
Terrorismus in Deutschland | 8. Februar 2011 — In diesen Tagen soll Sermet I. Post vom Ordnungsamt des Landkreises Reutlingen bekommen und über die Rücknahme seiner Einbürg…
(Wer weiß das schon: Al-Kaida, Al-Quaeda, Al-Qaeda…man blickt längst nur noch durch, wenn man Arabisch kann – alle anderen müssen Wikipedia lesen).
Kein Platz hier – so denkt sich der Stuttgarter Autobauer Daimler AG (auch hier ist es mit den Namen nicht einfach: Der hieß mal Mercedes, Mercedes-Benz, Daimler-Benz und – igitt – Daimler-Chrysler). Dass die sich überhaupt so mit Al-Kaida befassen, liegt an Sermet I., der sicher auch noch über einen nicht abgekürzten Nachnamen verfügt.
Sermet hat mal von seinem Arbeitgeber (richtig: Daimler…) im Jahr 2007 ein „Sabbatical“ bekommen. Das hat er genutzt, um nach Pakistan zu fahren. Er hat dann den Boten gegeben, ein Nachtsichtgerät, Bargeld und andere Leckereien an einen gesuchten Al-Kaida Terroristen übergeben, sich die Hände gerieben und wurde nach seiner Rückkehr verhaftet. Als kleines Licht hat man ihn zu zwei Jahren verurteilt, der Spiegel schreibt, das OLG Koblenz habe ihm bescheinigt, er habe sich vom Terrorismus abgewandt, und zwar glaubwürdig.
Daimler will ihn aber nicht wiederhaben. Der Wiedereinstellungsanspruch (nach Sabbatical) sei hinfällig. Wegen Terror. Mit allen juristischen Mitteln werde man sich wehren, heißt es. Beim Arbeitsgericht hat es schon mal nicht geklappt (wieder so ein Urteil, das man in keiner Datenbank findet – sorry). Im März steht die Berufung an, beim LAG Baden-Württemberg, neben Hamm und Berlin der Top-Spezialist für schwierige Fälle.
Also zu Sermet: Muss man den zurücknehmen? Einen verurteilten Terroristen? Rechtstechnisch schwierig ist ja schon, dass es hier eigentlich nicht um eine Kündigung geht (sorry nochmals – für den irreführenden Titel). Man hat ihm vertraglich einfach die Rückkehr zugesichert. Die Entbindung von einer Vertragspflicht ohne Kündigung dürfte nur bei völlig außergewöhnlichen Konstellationen in Frage kommen. Das soll heißen, eigentlich nie. Man kann ja kündigen (muss man sich entgegenhalten lassen). Vielleicht sogar mit Erfolg, wegen charakterlicher Nichteignung oder Gefahr für den Betriebsfrieden – wobei: Strafe verbüßt, keine Arbeitspflichten verletzt, Lackierer ist auch nicht gerade eine politisch sensible Tätigkeit…da wird es sehr, sehr eng. Wen das stört, der kann sich ja mal die arbeitsrechtliche Behandlung von Rechtsextremen ansehen. Die müssen manchmal selbst dann nicht gehen, wenn sie noch zu ihren Überzeugungen stehen.
Ein Exotenthema könnte man aber mal aufrühren mit Sermet: Vielleicht steht er ja auf einer Terrorliste. Terrorliste? Gibt es. Viele. In Europa relevant die Listen der EU: Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002. Da stehen Leute und Institutionen drauf, die man bannen will. Das letzte Prunkstück von 2002 ist besonders zugänglich. Da hängt die „Liste“ gleich mit dran. Mein Liebling:
„…— Büro Dha’rbi-M’unin, oberster Stock, Dr. Dawa Khan Chirurg einer Zahnklinik, M…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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Zu einem Sabbat-Jahr gehört, dass man nach der Auszeit ins Unternehmen zurückkehrt. Aber auch, wenn man in der Zwischenzeit als Terrorhelfer verurteilt wurde? Das ist der Fall eines Daimler-Lackierers, den sich der Autokonzern mit Händen und Füßen vom Leib halten will.
Zweifelhafte Auszeit: Ein Daimler-Mitarbeiter hat während eines Sabbaticals Geld und militärische Ausrüstung für das Terrornetzwerk al-Qaida gesammelt. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde er verurteilt. Das Unternehmen lehnt die Wiedereinstellung des Mannes ab - der zieht nun vor Gericht.