Hiebe statt Liebe: 18 Monate Haft
Die Richter glaubten dem Opfer und nicht dem Angeklagten: Wegen gemeinschaftlichem Raub und Körperverletzung hat die 1. Strafkammer des Landgerichts gestern einen 34-jährigen Würzburger zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass der Arbeitslose zusammen mit einer Komplizin einen angetrunkenen 44-Jährigen in den Ringpark gelockt, dort niedergeschlagen und ihm den Geldbeutel mit 1.100 Euro abgenommen hat.
Wie berichtet, sitzt mittlerweile auch die zuvor unbekannte mutmaßliche Komplizin des 34-Jährigen in Haft. Die 21 Jahre alte Frau erschien am Donnerstag als Zeugin vor Gericht, machte aber als Tatverdächtige von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Nur dass sie den Angeklagten am Abend des 17. Februar in einer Kneipe in der Nähe des Hauptbahnhofs kennen gelernt hat, gab die junge Frau zu Protokoll.
Im Verlauf des Abends kam es dann im Ringpark neben dem Bahnhof zu der Tat, wegen der der Arbeitslose jetzt verurteilt wurde. Zuvor hatte die Mittäterin dem 44-jährigen Opfer auf der Toilette des Lokals Sex gegen Geld angeboten. Der Mann ging daraufhin mit ihr und dem Angeklagten zu einem Geldautomaten und hob 1.000 Euro ab.
Anschließend lief er mit der Frau im Arm hinter dem 34-Jährigen her durch den Ringpark, angeblich auf dem Weg zur Wohnung der Frau. Dass sie im Februar keine eigene Wohnung hatte, erfuhr der 44-Jährige erst im Prozess. Im dunklen Park streckte der Angeklagte den stark angetrunkenen Mann unvermittelt mit einem Faustschlag ins Gesicht nieder, dann wurde ihm der Geldbeutel aus der Hosentasche gezogen.
So die Aussage des Beraubten, der das Gericht trotz einiger alkoholbedingter Ungereimtheiten auch Glauben schenkte. Der Angeklagte und die 21-Jährige haben die günstige Gelegenheit genutzt, ein leichtes Opfer auszunehmen. Sie haben beim Raub zusammengewirkt, sagte der Vorsitzende der 1. Strafkammer, Rainer Gündert.
Eine Strafaussetzung zur Bewährung komme nicht in Betracht, weil die Sozialprognose bei dem 34-Jährigen ungünstig sei. Das liegt wohl vor allem daran, dass er bei der Staatsanwaltschaft weiterhin als Hauptverdächtiger in einem Tötungsdelikt geführt wird und sich deshalb voraussichtlich im kommenden Jahr vor Gericht verantworten muss.
Seine mutmaßliche Komplizin soll Drogenkonsumentin und spielsüchtig sein. Das berichtete eine Freundin der 21-Jährigen im Zeugenstand. Wenn es ihr nicht gut ging, saß sie wie ein Psychopath vor dem Spielautomat, sagte die Zeugin. Sie hat ihre Freundin auch mehrmals in der Untersuchungshaft besucht. Dabei hat ihr die 21-Jährige erzählt, sie habe lediglich den Geldbeutel des 44-Jährigen vom Boden aufgehoben, nachdem der Angeklagte ihn niedergeschlagen hatte. Das Urteil gegen den 34-Jährigen ist nicht rechtskräftig.
Themen: Juristisches , Haft , Hiebe Statt Liebe
Erschienen 29. Dezember 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.
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