“Hexenzauber” - nicht nur vergeblich, auch umsonst
am 30.10.2006 von http://log.handakte.de/
Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beklagte einen Erfolg versprochen hat. Sie hat zumindest einen aus ihrer Sicht potentiell wirksamen Zauber vereinbart. Ein Liebesritual ist nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen.
Da die geschuldete Leistung der Beklagten von dieser nicht erbracht werden kann, wird auch die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Sie kann auch das schon gezahlte Geld …
Hexenzauber - Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.
Recht für Verbraucher / Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonstEin Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.So urteilte kürzlich das Amtsgericht München. Was war geschehen? Im …
Liebeszauber, eine objektiv unmögliche Leistung
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“Scheinvater” bekommt Unterhalt zurück
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Urteil: Nichtigkeit eines Vertrages über redaktionelle Werbung
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Amtsgericht München : Kostenlose Grundeintragung nur bei Nichtunterschrift?! - Überraschende Klausel bei versteckter und leicht zu übersehender Zahlungspflicht im Korrekturabzug für einen Branchenbucheintrag
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auch was zu 1&1
Advocatus Ravioli / Wird bei besagtem Provider eigentlich irgendwas ausgelassen, das als Zeichen von Kundenferne verstanden werden könnte? Ich biete folgendes: Es geht - vereinfacht - darum, daß der Mandant einen Datenverlust zu beklagen hat. Zugegebenermaßen etwas…
“Ruhe in Frieden?”
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