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Heute vor 75 Jahren

am 23.03.2008 von kanzlei-hoenig.info

Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Das sog. Ermächtigungsgesetz bildete die rechtliche Grundlage für die Auflösung des demokratischen Rechtsstaats und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Sie markierte den formalen Schritt zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 20.3.08

Die Exekutive (in concreto: Die NSDAP) erläßt fortan die Gesetze, nicht mehr die Legislative:
A r t i k e l 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.

Die Verfassung, bis dahin noch der Maßstab für die einfachen Gesetze, verliert ihre Funktion als Richtschnur staatlichen Handelns:
A r t i k e l 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen,


Das formelle Verfahren der Gesetzgebung wird für obsolet erklärt:
A r t i k …

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RA Carsten R. Hoenig

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