Heute: Ortsumgehung Rieneck vor dem Verwaltungsgericht

Über 15 Monate nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Rienecker Ortsumgehung geht es am heutigen Dienstag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht ans Eingemachte: Ab 10 Uhr verhandelt die 4. Kammer gegen die Klage von 6 Rienecker Bürgern gegen die von der Regierung von Unterfranken planfestgestellte so genannte „Talvariante“.

Seit gut 20 Jahren wird in Rieneck über die Umgehungsstraße diskutiert, Baurecht gäbe es eigentlich seit dem 30. Dezember 2009: An diesem Tag erließ die Regierung von Unterfranken den für den Bau der Ortsumgehung erforderlichen Planfeststellungsbeschluss. Doch 6 Bürger haben etwas dagegen und wollen die Planfeststellung vom Verwaltungsgericht entweder aufgehoben oder – hilfsweise – für rechtswidrig erklärt bekommen.

Die Kläger befürworten die so genannte „Tunnelvariante“, die im Gegensatz zur planfestgestellten Trasse nicht dem Verlauf der Sinn, sondern westlich vom Neubaugebiet „Schellhof“ der Bahnlinie folgt. Das bedeutet eine rund 1,5 Kilometer kürzere Strecke, aber zwei Brücken über die Sinn und einen knapp 400 Meter langen Tunnel. Kosten nach den aktuellen Berechnungen der Behörden: Rund 16,3 Millionen Euro. Die von den Klägern und der Bürgerinitiative (BI) „Rieneck e.V. - Mit Sinn und Verstand umgehen“ abgelehnten „Talvariante“ soll dagegen nur rund 10 Millionen Euro kosten.

Die BI sieht in der Verlegung der Staatsstraße 2303 von Burgsinn nach Gemünden vom Rienecker Stadtkern in das Sinntal keine sinnvolle Lösung, sondern lediglich eine Verlagerung der Probleme. Durch die planfestgestellte Variante werde das Neubaugebiet Schellhof mit seinen Freizeitanlagen vom Rest der Stadt abgeschnitten, das Ortsbild beeinträchtigt, mehr Fläche versiegelt und die Hochwassergefahr erhöht, argumentieren die Gegner unter anderem.

Noch konkreter werden die 6 Kläger, deren Grundstücke alle zumindest in Sicht- und Hörwe…

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Themen: Juristisches

Erschienen 12. April 2011 auf http://www.woetzel-online.info/.

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