Heute beim BVerfG: Normenkontrollantrag Sachsen-Anhalt gegen Gentechnikgesetz
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt heute um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt (Antragstellerin), der das Gesetz
zur Regelung der Gentechnik (GenTG) betrifft.
Angegriffen werden Regelungen
- über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG),
- über das Standortregister (§ 16a GenTG),
- über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG),
- über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“
und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nummern 3 und 6 GenTG),
welche auf das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember 2004 und das Gesetz zur Änderung des Gentechn…
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