Heute vor 60 Jahren:

In diesem Jahr feiert die 85-jährige Queen ihr 60-jähriges Thronjubiläum. Und alle Welt der bunten Blätter und Society- und Monarchie-Experten verrät jedem, der es hören oder nicht hören will, dass man damit rechne, dass nach den Feierlichkeiten dieses Jubiläums auch dann mit der Meldung des königlichen Nachwuchses bei der Herzogin Catherine und Prinz William gerechnet werden könne oder wenigstens werde. Aber erst gegen Ende 2012. Von wegen des richtigen Timings. Nun, letzteres wird man erleben. Spannend finde ich hier – als Juristin – das Kronjubiläum. Nicht dass ich was dagegen habe, dass das dieses Jahr gefeiert wird. Und der Geburstag wird ja auch bekanntlich nie an dem Tag gefiert, wenn er eigentlich stattfindet, sondern wenn das Wetter dazu passend stattfindet. Besser jedenfalls stattfindet und damit nicht am 21. April 1926 sondern jeweils im Juni. Also Geburtstage FEIERN kann man ja auch nachträglich, wenn dann das Wetter besser sein wird. Aber……… wie ist das beim Kronjubiläum und der Jubilee Party dazu?

Aus schierem verfassungsjuristischen fachlichem Interesse mal die Frage an die Juristen der Krone…pardon: an die Verfassungsjuristen unter Ihnen: Wo steht es und wie berechnen sich Kronjubiläen eigentlich? Die Frage ist nicht so von ungefähr, denn, eines weiss ich – obschon weit mehr als 10 Jahre vor meiner Geburtsstunde gelegen, sehr genau: Die Krönung der Queen war nicht 1952. Sondern am 2. Juni 1953.

Als sie am 6. Februar 1952 zusammen mit ihrem Mann Philip auf einer offiziellen Besuchsreise in Kenia ist, erfährt Elizabeth vom Tod ihres Vaters König Georg VI. Noch am selben Tag wird die zweifache Mutter vom Thronfolgerat als Königin von Großbritannien und des Commonwealth proklamiert. Ihre Krönung findet jedoch erst 16 Monate später – am 2. Juni 1953 – in der Londoner Westminster Abbey statt.

Anders gefragt: Berechnen sich Krönungsjubiläen nun beginnend ab dem Datum der Krönung? Oder nach dem Datum der Proklamation als Königin durch den Thronfolgerat. Und warum?

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Themen: Londoner , Wetter , Queen , Monarchie , Prinz William , Queen Elizabeth II , Westminster Abbey , Kronjubiläum
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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