Hessisches LSG holt Gutachten zu Hartz IV-Regelsätzen ein
Das Hessische LSG lässt erstmals seit Einführung von IV
durch Sachverständigengutachten die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die
Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen.
Als sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB
Wirtschaftswissenschaften, Projekt “Soziale Gerechtigkeit” an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main bestimmt.
Ziel des Gutachtens soll unter anderem sein zu überprüfen ob die Methoden zur Bedarfsermittlung der Regelsätze überhaupt geeignet
sind. dies gilt insbesondere bei Familien und für die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen
Begegnungen.
Die Darmstädter Landessozialrichter stellen die Frage ob die Schulbildung und damit verbundene Kosten in den Regelsätzen überhaupt
berücksichtigt wurden und sind.
Den Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 des Hessischen Landessozialgerichtes hat Harald Thomé von
Tacheles ins Netz gestellt.
Unterstütz wird die Familie von der Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. aus Eschwege.
Es ist zu erwarten, dass das klar stellt, da…
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