Hessisches Landesarbeitsgericht - Angekündigte Krankheit kein Grund für Entlassung
am 07.08.2005 von http://deyerler.blogspot.com
Das Handelsblatt berichtet, dass nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt (Az: 11 Sa 1073/04) die Ankündigung eines Arbeitnehmers, er werde „krank machen“, nicht immer eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung verlangt, anderenfalls wolle er „halt weiter krank machen“. Der Arbeitgeber hat dies als Drohung gewertet und die fristlose Kündigung ausgesprochen. Nach dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes muss die Äußerung des Arbeitnehmers aber im Zusammenhang mit seiner tatsächlich labilen Gesundheit und den hohen Krankheitsquoten gesehen werden. Daher könne aus der Äußerung nicht herausgelesen werden, dass der Mitarbeiter künftig trotz Arbeitsfähigkeit fehlen werde, und die fristlose Kündigung sei daher unwirksam.
Na toll! Bevor ich …
Keine fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest
Rechtblog / Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unentschuldigten Fehlens. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhä…
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs
Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04Ein Mieter war mit 2 Monatsmieten in Zahlungsrückstand geraten. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses aus. Das Soziala…
Kündigung unwirksam trotz 15 Monaten Knast
JuracityBlog / Bei einer Haftstrafe von 15 Monaten muss der Arbeitgeber die Zeit überbrücken und den Arbeitsplatz freihalten, eine trotzdem ausgesprochene “personenbedingte Kündigung” ist jedenfalls als fristlose Kündigung unwirksam,…
Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei verspätetem Attest
Recht und Alltag / Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt auch dann, wenn sich das ArbeitsverhÅ
Im Zweifel für den Angestellten
Handakte WebLAWg / Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der angeblich unentschuldigt gefehlt hat, nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Denn behauptet der Mitarbeiter, er habe die Erkrankung unverzüglich gemeldet, so muss nach einem Urteil des Landesarbeitsgerich…
„Kurzschluss-Reaktion“ rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Handakte WebLAWg / Verlässt ein Mitarbeiter wutentbrannt seinen Arbeitsplatz, so rechtfertigt das nicht seine fristlose Kündigung. Das geht aus einem am Donnerstag in Mainz veröffentlichten Urteil des LAG Rheinland-Pfalz hervor. Darin heißt es, in diesem Fall liege…
