Hessisches Hochschulrecht: Kein Promotionsstudium für Uni-Mitarbeiter

§ 24 Abs. 4 S. 1 HHG bestimmt: (4) Doktorandinnen und Doktoranden, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können sich an der Hochschule immatrikulieren. § 10 Abs. 2 Hessische Immatrikulationsverordnung lautet: (2) Bewerberinnen und Bewerber, die eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) anfertigen und nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können als Doktorandinnen und Doktoranden an der Hochschule immatrikuliert werden. Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Vorlage einer Bestätigung der für das Promotionsverfahren zuständigen Stelle, dass sie zur Promotion angenommen worden sind. Eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden haben auch die Rechte und Pflichten Studierender. Über den Umkehrschluss berichtet Spiegel Online und kommt zum Problem: Wer sich andererseits nicht für ein Doktorandenstudium einschreibt, der darf nicht promovieren - das schreiben einige Pomotionsordnungen so vor. Die Hochschulen sind also gut beraten, ihre Promotionsordnungen anzupassen. De…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Studium , Krankenkassen , Spiegel Online , Wissenschaft

Erschienen 22. Juni 2010 auf http://www.jurabilis.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Akademische Rabenväter?

Jurabilis | 30. September 2004 — Die einen sind die bewunderten Chefs, die akademischen Lehrmeister. Die anderen sind die lernwilligen Nachwuchsforscher, die sich …

Mehr Rechte für Doktoranden

Handakte WebLAWg | 25. März 2009 — In Deutschland darf jeder promovieren, der einen Hochschulabschluss gemacht hat und einen Doktorvater findet. Einige ergattern …

Weitere Private Hochschule pleite

Insolvenz-News und Insolvenzberatung | 12. Juli 2009 — Die International University in Bruchsal ist pleite und wird geschlossen. Aus dem Umfeld des Investors und der Hochschule hei…

"Kollegiale Beratung" für Doktoranden in Hamburg

Jurabilis | 19. April 2010 — Ich lese und lese, aber bringe nichts zu Papier… Ich mache mir Zeitpläne, die ich nie einhalten kann... Mein Doktorvater ha…

Teilhabe am Online-Campus – Verfassungsrechtliche Anspruchsgrundlagen für die Verlinkung auf Internetseiten von Hochschulen

For..Net | 26. Oktober 2009 — Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsplattform nimmt auch im Hochschulbereich stetig zu. Die Hochs…

Promotion & Beruf: Karrierekongress 09

Handakte WebLAWg | 15. Juni 2009 — Ein Karrierekongress für Doktorandinnen und Doktoranden stellt am 22. Juli an der Universität Kassel Berufsperspektiven nach …

BVerwG 1 B 19.09 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht | 5. Februar 2010 — Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen Dienstherrn; Dienstherrnfähigkeit; Stiftung des öffentlic…

BVerwG 2 C 15.08 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht | 5. Februar 2010 — Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen Dienstherrn; Dienstherrnfähigkeit; Stiftung des öffentlic…

Studienplatzklage: Erfolgschancen, aber wo?

Handakte WebLAWg | 17. Februar 2006 — Der Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Erfolgschancen bei einer Klage gegen das Auswahlverfahren der ZVS bzw. der Hochsch…

Kritik an der Situation der Doktoranden

Jurabilis | 29. März 2009 — In diesem Artikel schießt sich Hermann Horstkotte auf eine bekannte Kölner Professorin der Rechte ein: "Die Betreuung von Doktor…

Bürokratie-Posse: Hessen stößt Doktoranden vor den Kopf

Darf ein Uni-Mitarbeiter gleichzeitig als Doktorand eingeschrieben sein? In Hessen war das bisher kein Problem, Hunderte finanzierten so ihre Promotion. Damit soll jetzt Schluss sein. Verschwurbelte Vorschriften zwingen den akademischen Nachwuchs zur Entscheidung: Job oder Titel?