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Hersteller haftet nicht für unrichtige Produktangaben eines Fernseh-Shops

am 01.02.2006 von Rechtblog

Der Hersteller eines Produktes haftet nicht als Störer für unrichtige Angaben über dieses Produkt in der Verkaufssendung eines Fernseh-Shops. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln jedenfalls dann, wenn der Hersteller zu den in der Sendung auftretenden Personen keine vertragliche Beziehung hat und diese von ihm auch in tatsächlicher Hinsicht nicht beraten oder mit [...]

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BGH klärt Voraussetzungen der Produkthaftung

Jurabilis / Für die Haftung eines Unternehmens als tatsächlicher Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz kommt es nicht darauf an, ob der Hersteller bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes feststellbar gewesen ist. Die Haftung als Quasi-Her…

Spätes Risiko: Haftet Hersteller?

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Haftet der Hersteller eines Produkts für einen Fehler, der erst Jahre nach dem Verkauf auftritt, weil sich die Käuferumgebung verändert? Besteht dann eine Pflicht des Herstellers, den Kunden vor einer erst sp&a…

Konzerne haften für ihre Töchter

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BGH zum Anscheinshersteller in der Produkthaftung

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Wenn der Hersteller schludert…

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