Herrschaft über Leben und Tod

Wer sich aufspielt als Herr über Leben und Tod, ist böse. Dessen sind wir uns gewiss, sodass wir es auch als widerwärtig und ekelhaft empfinden, wenn wir jemandem zuschreiben müssen, sich so zu verhalten, als herrsche über Leben und Tod. Doch in Zeiten, in denen die Medizin immer mehr die Herrschaft über das Leben gewinnt und sie in der Lage ist, den Tod aller einigermaßen zuverlässig aufzuhalten, stellt sich die Frage neu, ob diese Empfindung in jedem Fall richtig ist. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über einen Fall, der diese Frage nachdrücklich aufwirft (vgl. Bericht bei SPON). Kurz zusammengefasst geht es um eine Frau, die mit 71 nach einem Hirnschlag ins Wachkoma fiel und über fünf Jahre künstlich ernährt wurde. Die Kinder setzten es schließlich durch, dass sie als Betreuer eingesetzt würden, um die Einstellung der künstlichen Ernährung zu erreichen. Alles war vorbereitet, die künstliche Ernährung war eingestellt. Da beschloss die Heimleitung, die Ernährung wieder aufzunehmen. Dies geschah zur Weihnachtszeit. Die Kinder wandten sich an ihren Rechtsanwalt, den Revisionsführer, der den Rat erteilte, den Schlauch in den Magen unmittelbar über der Magendecke abzuscheiden, da es sich bei der Fortsetzung der künstlichen Ernährung eine vorsätzliche Körperverletzung handele, sodass das Abschneiden als Nothilfe gerechtfertigt sei. Obwohl der Revisionsführer nicht damit gerechnet hatte, wurde die künstliche Ernährung trotzdem fortgesetzt. Wenig später starb die Frau an ihren übrigen Erkrankungen. Das LG Fulda h…

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Themen: Sterbehilfe , Wachkoma , Magen , Schlauch

Erschienen 2. Juni 2010 auf http://anotherjudge.blogspot.com.

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