Dann sind eben beide schuld!
Strafverfahren - in Koblenz und anderswo | 31. Oktober 2009 — Verkehrsunfallanzeigen sind manchmal ein wahre Fundgrube für Anekdoten. Herr A war mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Grundstücks…
Wenn jeden Freitag am Landgericht Hamburg die Pressekammer tagt, findet sich seit ein paar Jahren ein freundlicher, manchem etwas wunderlich anmutender Herr in Saal 335 B ein, und äußert bisweilen bizarre Rechtsauffassungen. Wenn um 9.55 Uhr die Verkündungen der Entscheidungen beginnen, ist der Zuschauerraum praktisch leer. Damit sich dieser Herr nicht so einsam fühlen muss, leistet ihm Herr Schälike jedoch meistens Gesellschaft und hört ihm geduldig zu.
Die Überwachung der Hamburger Pressekammer wird jedoch Freitag kommender Woche unterbrochen werden, da Herr Schälike dann nämlich gegen Mittag eine Ordnungshaft antreten wird.
Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schälike erwirkt, der daraufhin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat. Diesbezüglich konnte Fricks Anwalt wegen angeblichem Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro durchsetzen.
Dickschädel Schälike zahlt natürlich nicht, sondern macht stattdessen fünf Tage Erlebnis-Urlaub in der unweit vom Sievekingplatz befindlichen Haftanstalt Holstenglacis. Diese genießt unter Kennern keinen guten Ruf, doch als Herr Schälike vor über fünf Jahren schon einmal da war, fand er es im Vergleich zum Stasi-Knast dort gar nicht so übel. Er saß übrigens schon damals freiwillig statt Geldzahlung, weil er eine Unterlassungsverfügung des anfangs erwähnten freundlichen Mannes angeblich …
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Mai 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.
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Der selbsternannte Börsenguru Markus Frick gibt vor Gericht zu, schlecht recherchiert und gut verdient zu haben. Tausende Anleger verloren ihr Geld. Jetzt muss das Gericht klären, ob er wirklich nur schlecht recherchiert hat.