“Herr Brandau sieht das auch so”

Wie bei vielen zivilrechtlich geprägten Kanzleien ist es auch bei Dr. Knetsch und Partner üblich in der “Wir-Form” zu schreiben. Die Stellungnahme erfolgt für die Kanzlei, die ja aus mehreren Anwälten besteht. (Im Gegensatz zum Strafrecht, dort erfolgt die Stellungnahme gerade nicht im Namen der Kanzlei, da die Anzahl der Verteidiger beschränkt ist). Mitunter spricht man dann von sich in der dritten Person, man schreibt also z.B. “ist der Unterzeichner an der Terminswahrnehmung gehindert”. Man schreibt auch in Schriftsätzen an das Gericht von dem Mandanten in abstrakter Form, also z.B. von dem Kläger oder dem Beklagten, da dies zum einen die Zuordnung leichter macht und zum anderen das persönliche, subjektive etwas zurücknimmt.

Bei mehreren in einem Schreiben angesprochenen Personen verwende ich in einem formelleren Schreiben auch Formulierungen wie “…wie Sie, sehr geehrter Herr Müller, mir mitgeteilt hatten, haben Sie, sehr geehrter Herr Meyer, inzwischen bereits …”

Jetzt bekomme ich ein Schreiben mit dem die (nic…

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Themen: Kanzleialltag , Gegenseite , Schriftsatz , Brandau
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 16. Februar 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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