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Heros-Pleite: Nach Betrugsvorwürfen leere Bankautomaten?

am 21.02.2006 von strafblog

Gestern gegen 14.30 Uhr hat das mit Abstand größte deutsche Geldtransportunternehmen Heros beim Amtsgericht Hannover für alle 23 Tochterunternehmen Insolvenz angemeldet, nachdem kurz zuvor Vorwürfe laut geworden waren, Mitarbeiter hätten in den letzten Jahren mindestens 300 Millionen Euro Kundengelder unterschlagen haben. SPIEGEL-Online setzt sich mit den potenziellen Folgen der Unternehmenspleite auseinander und stellt die Frage, ob in den nächsten Tagen die Bankautomaten leer bleiben. Immerhin hatte das Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 50 % und hat täglich rund 600 Millionen Euro in bar transportiert, mit denen unter anderem die Geldautomaten vieler Banken und Sparkassen bestückt wurden. Zwangsläufig, so die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW), würden die Aktivitäten von Polizei und Staatsawaltschaft gegen Heros Auswirkungen auf die Bargeldver- und -entsorgung haben.

Der Sparkassen- und Giroverband erklärte laut SPIEGEL gestern Abend auf Anfrage, rund 60 Sparkassen seien als Heros-Kunden betroffen. Sprecher Stefan Marotzke betonte aber, die Bargeldversorgung sei absolut gewährleistet. Der Geldtransportverband BDGW habe bestätigt, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stünden und kurzfristig verfügbar seien.

Den Ermittlungen zufolge sollen Firmenmitarbeiter im Laufe mehrerer Jahre Kundengelder in dreistelliger Millionenhöhe entnommen haben. Das Geld sollen sie teils in die eigene Tasche gesteckt und in ganz erheblichem Umfang auch für die eigene Firma ausgegeben haben, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Am Freitag war bei Razzien in Viersen und Frechen sowie in Hamburg und Hannover umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Zuvor waren am Wochenende 4 Mitarbeiter der Heros-Tocher Nordcash wegen Verdachts der schweren Untreue und des bandenmäßigen Betrugs verhaftet worden. Nordcash war darauf spezialisiert, die Tageseinnahmen von Supermärkten und Warenhäusern abzuholen, zu zählen und auf die Konten der Unternehmen einzuzahlen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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