Herles, Frankenberger und was man sich verbittet und was sich verbietet……

Glaubwürdigkeit © Liz Collet

Erst teilte man aus. Verbal. Dann wollte man nach dem “Feedback” des davon Betroffenen weder was davon zurücknehmen, noch sich entschuldigen, noch vor weiteren Schritten erzittern.

(Als solche Schritte kamen u.a. zivilrechtliche wie Unterlassungserklärung, die vehement verweigert wurde, strafrechtliche und Befassung des ZDF-Fernsehrates auf ihn zu)

Stattdessen wurde – gut gebrüllt, Löwe, netter Versuch – nachgetreten, wo sich jemand derlei verbitten wollte.

Und schliesslich meinte man, “es verbiete sich”, was er gesagt habe so zu verstehen, wie er es gesagt habe, nur weil der andere das ganz falsch verstanden habe. Oder so ähnlich muss man das dann wohl deuten. (Wenn wir das jetzt nicht auch schon wieder ganz falsch deuten) Diesen etwas faden Versuch, das Gesagte und das nach Empfängerhorizont nicht nur beim Betroffenen sondern auch der Öffentlichkeit und Presse durchaus auch so Angekommenen, Gesagten, einfach mal umzudeuten. Auszulegen. Man darf durchaus annehmen, dass ihm durchaus klar war, dass auch das dafür zuständige Gericht das so ausgelegt hätte. Hätte er nicht nun doch – (Erzittern hin oder her) – die geforderte Unterlassungserklärung abgeben lassen. (Unter dem Briefkopf seines Anwalts….aha…zusammen mit “diesem wunderschönem offenen Brief”).

Mit anderen Worten: Was noch in seiner Hand lag, rechtlich abzuwenden, hat er wie gefordert eben doch klein bei….also: abgegeben.Natürlich nuuuur, weil man Wichtigeres zeitlich vor hat. Nicht aus irgendeinem anderen Grund.

“Uns war die Zeit zu schade, zum Gerichtstermin nach Passau zu fahren, deshalb kriegt Herr Frankenberger die Erklärung, die er haben will – garniert mit dem offenen Brief.”

(Ach wäre es doch immer so leicht, Recht zu bekommen, bei was und wegen was, das eigentlich nur Blödsinn sei und daher nicht geschuldet, nur weil dem anderen die Zeit für einen Gerichtstermin zu schade ist…)

Und zur Wahrung des Gesichts statt der Wahrnehmung des Termins bei Gericht wird dabei noch tüchtig gebellt. Was nicht mehr abzuwenden ist, wird einfach weggebellt als damit auch hinfällig, weil eh Blödsinn. Bleiben also noch strafrechtliche und Beurteilung durch ZDF-Fernsehrat, Öffentlichkeit und Medien übrig. Für Meinungsbild und -bildung…

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Erschienen 18. April 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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