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Hemmer warnt vor sich selbst

am 22.02.2007 von http://www.sartorienfelder.de

Die Zivilrechtler von Hemmer geben ab sofort keine “heißen Examenstipps” mehr heraus. Im aktuellen Newsletter begründet das Repetitorium dies unter anderem so:

3. Im letzten Newsletter wurde auf die extreme Bedeutung der verfehlten, aber leider gefestigten Rechtsprechung des BGH zu § 476 BGB und dessen Reichweite hingewiesen. Diese Problematik wurde im Examen 2006-II aber nicht geprüft. Dennoch hat sich eine große Zahl von Studenten nicht davon abhalten lassen, in einem völlig eindeutigen Fall seitenlange Ausführungen zu § 476 BGB zu machen. ... Im Sachverhalt der Klausur 4 stand, dass das Zersplittern der gekauften CD auf einen Produktionsfehler zurückzuführen war. In einem solchen Fall die Vermutung des § 476 BGB zu problematisieren, ist nicht nur extrem abwegig, sondern leider auch grob falsch.

Wenn das die Konsequenz eines Examens-Tipps ist, dann wird es solche von der Zivilrechtsabteilung in solch offizieller Form wie zuletzt nicht mehr geben...
(Zum vollständigen Text)

Für den fälligen Spott wird anderen Ortes schon genug gesorgt. Daher möchte ich dabei belassen, darauf zu hoffen, daß diese Episode wenigstens einigen mehr Kollegen vor Augen führt, daß auch die Repetitorien allen Werbeslogans zum Trotz nur mit Wasser kochen. Den …

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