Öhem

Mir schreibt eine Hausverwalterin, deren Nebenkostenabrechnung ich ein wenig kritisieren musste: Hier möchte ich noch anmerken, dass ich, bevor ich die ersten Nebenkostenabrechnungen gemacht habe, mich mit Herrn Rechtsanwalt XY aus Z zusammengesetzt habe und dieser mich bei der Erstellung der Mietverträge nebst Anlagen sowie der Nebenkostenabrechnungen beraten hat. Aha. Und der hat Ihnen nicht gesagt, dass man als Vermietervertreter darauf achten sollte, dass man in das Kästchen vor dem Wort "Pauschale" möglichst kein Kreuzchen machen sollte? Und was es bedeutet, wenn man das trotzdem macht? Nein? Ach so.

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Themen: Rechtsanwalt
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. März 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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