Helmut Schmidt wirbt für Mehrheitswahlrecht
am 03.04.2006 von Sartorienfelder
Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt war heute auf einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion zu Gast und hielt dort eine Rede, die in der Zeit im Wortlaut dokumentiert ist. Neben - gewohnt pointiert vorgetragenen - wirtschaftspolitischen Aussagen, denen sich die Kollegen von jurabilis näher widmen, plädiert er einmal mehr dafür, auf das Mehrheitswahlrecht überzugehen, das die erste Große Koalition (1966-1969), in der er der SPD-Fraktion vorsaß, zwar einführen wollte, dann aber nicht durchgesetzt hat.Die dritte Hauptaufgabe dagegen blieb damals unerledigt: das Mehrheitswahlrecht kam nicht zustande. Bei uns hatte von vornherein große Zurückhaltung vorgeherrscht, wir hatten dies schon in der Debatte zur ersten Regierungserklärung der Großen Koalition deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein verdeckt bleibendes Motiv war die Besorgnis um ihre Wiederwahl bei denjenigen Mitgliedern, die nicht im Wahlkreis, sondern kraft Landesliste gewählt waren. Offen ausgesprochen wurde dagegen das Argument der Ungerechtigkeit, dass beim Mehrheitswahlrecht ein Mandat pro Wahlkreis und darüber hinaus nichts die Minderheitsstimmen in jedem Wahlkreis unter den Tisch fielen. In der CDU/CSU-Fraktion war die Lage ähnlich. Und insgeheim gab es auf beiden Seiten das Motiv, jedenfalls die FDP durch das bisherige Verhältniswahlrecht am Leben zu lassen, weil man auf eine spätere Koalition mit der FDP spekulierte.
Aus großem Abstand muss ich persönlich immer noch bedauern, dass wir beim Verhältniswahlrecht geblieben sind. Denn inzwischen hat das Verhältniswahlrecht uns sogar fünf Fraktionen beschert; das heißt: Wir sind beinahe wieder da, wo wir 1949 angefangen haben.
Freilich hält Helmut Schmidt es für sehr unwahrscheinlich, daß sich in den kontinentaleuropäischen Staaten das Mehrheitswahlrecht auf breiter …
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