Heller Wahnsinn - Zensur via Markenrecht und (k)ein Ende?

Seit einiger Zeit geht die nackte Angst um bei vielen kleineren Betreibern kritischer Internetblogs, die sich mit dem Phänomen irreführend aufgemachter Eintragungsangebote in Adresssammlungen beschäftigen. Etliche wurden mit Löschforderungen, gar Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen überzogen, insbesondere weil sie bei kritischen Artikeln im titletag den Namen eines Unternehmens nannten: Neue Branchenbuch AG. Gerichte unter anderem in München, Koblenz und Köln hatten in der Tat mehrfach kritische Veröffentlichungen im Internet gestützt vor allem auf den Aspekt untersagt, dass der Name des kritisierten Unternehmens in den titletags der Webseite nicht genannt werden dürfe. Streitwerte: Lockere 100.000 Euro. Ruinös für kleine Leute. Totale Anonymsierung als Voraussetzung für öffentliche Kritik und Markenrecht als Zensurknüppel? Selbst innerhalb eines strengen, aber rein presserechtlichen Koordinatensystems erscheint die eine oder andere Gerichtsentscheidung zu dieser Thematik jedenfalls im Ergebnis als der helle Wahnsinn, ja als Amoklauf gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nun gibt es eine aktuelle Wortmeldung des Landgerichts Düsseldorf - für das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Auch im Forum des Antispam e. V. wurden die Geschäftspraktiken der Neuen Branchenbuch AG von etlichen Nutzern kritisch beleuchtet, nachdem ein Forennutzer den Themenstrang mit der Überschrift "Neue Branchenbuch AG" eingerichtet hatte. Naheliegend, denn wie sollte man wohl treffend ein Diskussionsthema nennen, das sich mit einem Unternehmen beschäftigt, wenn nicht so, wie der Name des Unternehmens lautet. Dies führte aber auch dazu, dass die verwendete Forensoftware die Wortgruppe "Neue Branchenbuch AG" in den so genannten titletag der HTML-Seite schrieb.

Nach Auffassung der Neuen Branchenbuch AG und auch ihres Gesellschafters und ehemaligen Geschäftsführers, des unter Wettbewerbshütern nicht gänzlich unbekannten Herrn Oliver Georg Heller, der nach hiesigen Beobachtungen trotz seiner Aufgabe der Geschäftsführerposition noch immer auffällig konstant die Interessen der Neuen Branchenbuch AG im Rechtsverkehr persönlich wahrnimmt, sollte die mit der Veröffentlichung des Themenstranges auf antispam.de geäußerte Kritik jedoch in vielfacher Hinsicht rechtswidrig sein.

Zunächst hatte den Antispam e. V. unter dem 07.12.2011 eine E-Mail einer "Redaktion Neue Branchenbuch AG" erreicht, in der es unter anderem hieß:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Wenn man in Google den Suchbegriff ? neue branchenbuch ag? eingibt wird in der Ergebnisleiste an 7 Stelle folgender Link angezeigt. (...) Der Eintrag schadet unserem Unternehmen schon alleine schon deswegen weil wir unter ihrer Domain antispam genannt werden. Bitte rufen Sie uns unter 069-(...) zurück und bestätigen Sie mir, dass der Bericht ?bis Mittwoch, den 08 Dezember? entfernt wird, andernfalls sind wir gezwungen sofort eine Abmahn… » Vollständiger Artikel
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Themen: Voraussetzung , Amoklauf , Branchenbuch , Frontpage
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 23. August 2011 auf http://www.spam-abwehren.de.

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