Heizpilze und Umweltzone

Das Berliner Verwaltungsgericht rettet die Welt. Jedenfalls deren Klima:

Gaststätten kann das Aufstellen sogenannter Heizpilze im Freien aus Gründen des Klimaschutzes verboten werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht.

berichtet der Tagesspiegel.

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Themen: Klima

Erschienen 2. Juli 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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