Heizkostenabrechnung gemäß Abflussprinzip in Bezug auf Heizkostenverordnung unzulässig
Im zugrundeliegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Heizkostenabrechnung, welche dem
so genannten Abflussprinzip folgt, den Regelungen der gerecht wird.
Heizkostennachzahlung gemäß Abflussprinzip
Im konkreten Fall ging es um eine klagende Vermieterin, die für die beiden Jahre 2007 und 2008 eine Heizkostennachzahlung von ihren
Mietern forderte. Gemäß Abflussprinzip wurden dabei nur die entrichteten “Zahlungen der Vermieter an das
Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten” im Abrechnungszeitraum beachtet. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand nun die
Frage, ob die Abrechnung den Vorschriften der Heizkostenverordnung Rechnung trägt. Das Berufungsgericht negierte dies und war der
Ansicht, dass die Angeklagten zurecht den Anteil der auf sie entfallenen Heizkosten nach § 12 Heizkostenverordnung um ganze 15 %
mindern konnten.
Heizkostenabrechnung gemäß Abflussprinzip erfüllt nicht Bedingungen der HeizkostenV
Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Revision ein, die auch Erfolg hatte. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass die dem
Abflussprinzip folgende Heizkostenabrechnung nicht die Bedingungen der Hei…
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