Heizungsausfall und Mietminderung
Recht Aktuell | 8. Februar 2012 — Zwar wird das Heizen stetig teurer, aber in diesen eisigen Temperaturen freut sich jeder Mieter über eine warme Heizung. In ein…
Die Temperaturen der letzten Tage waren so unangenehm kalt, dass wir schon die Aussicht auf ein Alstereisvergnügen brauchen, um dem noch etwas positives abzugewinnen. Wie der Spiegel heute berichtet, führen die Temperaturen sogar bereits zu Auswirkungen auf die Heizkosten. Was aber auch nicht wirklich überraschend ist. Denn die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt hat, wie z.B. im Handelsblatt zu lesen war, den Mieterbund bereits veranlasst, vor einer „Energie-Armut“ zu warnen.
Nun möchte man meinen, dass Vermieter stark daran interessiert sein müssten, die Beheizung ihrer Objekte sicherzustellen. Schließlich verlangen Wohngebäude- und Hausratversicherer, dass ihre Kunden Frostschäden an Immobilien und Inventar vorbeugen. Sonst kürzen sie die Leistung. Doch die Realität sich manchmal anders aus.
So konnte man in der Bergedorfer Zeitung bereits mehrfach über die Deutsche Annington lesen. Mieter in 275 Wohnungen ohne Heizung war schon im Dezember eine Nachricht. Doch auch aktuell gilt offenbar Keine Heizung, kein Warmwasser, minus 10 Grad.
Was kann / soll ein Mieter in dem Fall tun?
MietminderungDer Klassiker ist diesem Fall ist die Mietminderung. Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein; einer Erklärung des Mieters Bedarf es nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Mieter dem Vermieter aber den Mangel zumindest angezeigt haben, um den Vermieter in die Lage zu versetzen, den Mangel überhaupt beheben zu können.
Zu den Gründen für den Mangel muss der Mieter nach einer neuen Entscheidung des BGH gar nichts sagen. Es reicht insoweit aus, wenn er die Auswirkungen des Mangels darlegt. Das erleichtert für den Mieter die Durchsetzung seiner Rechte erheblich.
Wie hoch die angemessene Mietminderung ist, hängt hier stark von den Umständen des Einzelfalles ab. Für den Fall, dass die Wärmeversorgung der Wohnung vollständig ausfällt (Heizung, Warmwasser, Gasherd), wurde von der Rechtsprechung für die Winterzeit sogar bereits eine Mietminderung von 100 % akzeptiert. Im Regelfall dürften allein bei fehlender Heizung im Winter 50 % Mietminderung nicht zu beanstanden sein.
BeseitigungsklageWie bei jedem Mangel kann auch bei einem Ausfall der Heizung direkt auf Beseitigung des Mangels geklagt werden. Wenn man ein erfolgreiches Urteil erstritten hat, kann man die Kosten für die Maßnahme im Rahmen der Kostenfestsetzung gegen den Vermieter festsetzen lassen. Dadurch wird der Mieter von der Pflicht entbunden, die Kosten des Handwerkers zunächst mit eigenem Geld vorzufinanzieren.
Rein praktisch ist hier für eine erfolgreichere Maßnahme jedoch notwendig, dass mit Sicherheit feststeht, wie der Mangel überhaupt zu beseitigen ist. Gerade in komplexen Heizungssyste…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Februar 2012 auf http://www.breuning-winkler.de.
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Reuters | 6. Mai 2009 — Karlsruhe (Reuters) - Einem Mieter dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nach Auslaufen des Mietvertrags Strom und Heizung abgest…
Das anhaltend kalte Winterwetter in Europa hat die Nachfrage nach Heizöl gesteigert - und mit ihr den Preis. Weil zudem Raffinerien und Tanklager wegen zugefrorener Flüsse schlechter beliefert werden können, stieg der Preis für Heizöl auf den höchsten Stand seit dem Sommer 2008.
Wohngebäude- und Hausratversicherer verlangen, dass ihre Kunden Frostschäden an Immobilien und Inventar vorbeugen. Sonst kürzen sie die ...
Geesthacht. Das war ein eisiges Wochenende: Weil einem Blockheizkraftwerk am Klaus-Groth-Weg der Brennstoff ausging, mussten die Mieter von 275 Wohnungen der Deutschen Annington das ganze Wochenende über auf Heizung und warmes Wasser verzichten. Die Deutsche Annington füllte gestern 5000 Liter Heizöl nach.
Geesthacht. Die Deutsche Annington ist offenbar mit dem Wintereinbruch überfordert. Trotz einer Notrufnummer sind einige Mieter seit neun Tagen ohne Heizung und Warmwasser. Auch die versprochenen Heizlüfter kamen nie an.