Kein kalter Kaffee - oder: die USA ist doch weit weg!
BLEIL | 16. April 2012 — Das Landgericht München hat mit Urteil vom 10. November 2011 entschieden (Az.: 30 S 3668/11), dass ein Kunde ein Drive-In-Schnellr…
Keine amerikanischen Verhältnisse, was das Schmerzensgeld für einen verschütteten Kaffeebecher angeht: Der Kundin eines Schnellrestaurants stehen keine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Verbrennungen durch einen verschütteten Kaffee zu. So das Urteil des Landgerichts München I.
Die Klägerin hatte morgens vor der Schule gemeinsam mit ihrem Freund per Auto ein Schnellrestaurant der Beklagten aufgesucht. Beide kauften sich im Drive In unter anderem je einen Becher Kaffee. Der Fahrer nahm den ersten Kaffeebecher entgegen und gab ihn an die Klägerin weiter, die Beifahrerin war. Diese stellte den Becher zwischen ihren Oberschenkeln ab, um dem Fahrer auch den zweiten Kaffeebecher abnehmen zu können. Dies hatte für die Klägerin unangenehme Folgen, denn der zwischen den Oberschenkeln abgestellte Kaffeebecher ergoss sich nun über einen Oberschenkel der Klägerin, wodurch diese Verbrennungen zweiten Grades erlitt.
Die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen das Schnellrestaurant von rund 1500,00 Euro hatte vor dem Amtsgericht München keinen Erfolg. Dort wurde die weitaus überwiegende Schadensursache in dem Verschulden der Klägerin gesehen. Denn sie hat den heißen Kaffeebecher auf dem Beifahrersitz zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befindet und ohne zu prüfen, ob der Deckel tatsächlich fest auf dem Becher sitzt und dicht ist.
Das Landgericht stellte eigene Prüfungen zur Dichtigkeit der Kaffeebecher der Beklagten an und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass der Deckel des Kaffeebechers von den Bediensteten d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
BLEIL | 16. April 2012 — Das Landgericht München hat mit Urteil vom 10. November 2011 entschieden (Az.: 30 S 3668/11), dass ein Kunde ein Drive-In-Schnellr…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 23. November 2011 — Das LG München I (30 S 3668/11) hat klargestellt, dass es hierzulande keine “US-Verhältnisse” gibt, was Schmerzensgeld angeht…
LawBlog | 17. November 2011 — Coffee to go ist eine Gefahrenquelle. Dies erfuhr eine Frau am eigenen Leib, die im Auto einen frisch erworbenen Kaffeebecher …
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 17. November 2011 — Kollege Dr. Bahr (hier: http://www.dr-bahr.com/news/verschuetteter-kaffeebecher-loest-keine-schmerzensgeldansprueche-aus.html …
LawBlog | 13. September 2007 — “Das dürfen Sie nicht.” Die Dame, wir sind mit der U-Bahn gerade an der Haltestelle Nordstraße vorbei, schaut mich streng an.…
Einspruch! | 12. Januar 2010 — Ganz einfach. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Werbung, bzw. der Marktkommunikation. "Trojanisches Marketing" …
LawBlog | 12. Juli 2006 — Weil er sich über einen anderen Autofahrer auf einer Schnellstraße ärgerte, schleuderte ein 46-jähriger Düsseldorfer einen voll…
Anja Neubauer | 29. August 2011 — Ja, New York stand still. Gespenstische Szenen, die man auf den Bildern sehen konnte, erinnerten an “I am Legend”, in denen ein…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 17. November 2011 — CK - Washington. Anfragen, die wir nicht wollen: 1) Mein Siri versteht mich nicht - ich biete Ihnen eine Klage gegen Apple a…
Obiter Dictum | 10. April 2007 — Ein weißes Hemd, XXL - 49,- € Eine rote Seidenkrawatte - 24,- € Ein Becher Kaffee to go am Göttinger Bahnhof - 1,10 €…