"Heißblütiger Italiener" keine Beleidigung für deutschen Mann

Als "Heißblütiger Italiener?" betitelt zu werden, ist keine Beleidigung und verletzt nicht die Ehre eines Mannes. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit die Klage eines Deutschen auf Schmerzensgeld abgewiesen, der als Fotomodell arbeitet.

Der Kläger hatte sich von einem Fotografen freiwillig ablichten lassen, die Käuferin der Bildrechte hatte später die italienische …

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Erschienen 3. Mai 2007 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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