heise.de-Forum Entscheidung II
am 06.09.2006 von http://domecht.twoday.net/
Auch bei jurpc.de findet man jetzt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 7 U 50/06) zur Haftung von Forenbetreibern:1. Die Haftung als Störer setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist
2. Bei einem Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, gilt, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht. Soweit nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm diese nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen Eingangskontrolle würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs.2 MDStV verstoßen.
3. Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. …
Die Grokster-Entscheidung II
Handakte WebLAWg / Teil 2 des Gesprächs über die Grokster-Entscheidung von Cindy Cohn/EFF,- wie bereits am 10.11.2005 angekündigt. (Länge: 39:30 Min.) …
Jura lernen mit dem Heise-Forum - Heute: Der Instanzenzug
der winkelschreiber / Kennst Du nicht den Instanzenzug?…
Heise, Links und Haftung im Forum
Law-Blog / Schon recht umfangreich wurde in den einschlägigen Medien vom Urteil des LG Hamburg in Sachen Universal Boards gegen den Heise Verlag berichtet. In der Sache geht es um Beiträge von Usern im Forum des Heise Verlags, in denen dazu aufgefordert wurd…
heise.de-Forumsentscheidung
domainblog / Das hOLG Hamburg hat entschieden und bei den Kollegen von Aufrecht gibt es die Entscheidung (Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06):Der Betreiber eines Internetforums haftet dann als Störer und hat dann besondere Prüfungspflichten, wenn ein entsprech…
Heise-Urteil: Meinungsfreiheit geht vor
LawBlog / Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Heise-Forum liegt jetzt schriftlich vor (PDF). Das Gericht zieht die Rechtsprechung zu Livesendungen heran und entscheidet sich für die Meinungsfreiheit: In Anlehnung an diese Grundsätze gilt für ein…
HansOLG Hamburg: Forenhaftung
advobLAWg / Das Urteil des HansOLG Hamburg vom 22.08.2006, 7 U 50/06 in Sachen Heise - Forenhaftung - Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums für im Forum eingestellte Beiträge mit rechtsverletzendem Inhalt steht bei JurPC im Volltext zur Einsicht.…
Keine generelle Pflicht zur Überprüfung von Online-Foren auf Rechtsverstöße
JuracityBlog / Dies hat das Hamburger Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 22.08.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 324 O 721/05) ausgeführt. Betreiber von Online-Foren sind nach diesem Urteil nicht allgemein und generell zur Überprüfung ihrer Foren…
Heise-Forenurteil reloaded
Law-Blog / Für viel Aufregung hat ja vor einigen Monaten das Heise-Forenurteil des LG Hamburg. Auch das Law-Blog hat sich an Exegese und Kritik der Entscheidung versucht. In der Sache ging es um die Frage, inwieweit ein Forenbetreiber für Beiträge Dritter ha…
AG Frankfurt a.M.: Vorab-Zensur-Pflicht für Web-Blogs? - Das Betreiben eines Internetforums/ -blogs steht unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit. Die Existenz solcher Foren wäre gefährdet, wenn man Prüfungs- und Überwachun
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch dann, wenn der Administrator eines Web-Blogs zumindest einen Beitrag zu der Funktionsfähigkeit des Blogs leistet und die Verbreitung rechtswidriger Äußerungen damit fördert, setzt die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichte…
BGH: Jugendgefährdende Medien bei eBay - Die wettebwerbsrechtliche Verkehrspflicht eines Telediensteanbieters hinsichtlich rechtverletzender fremder Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht entsprechend den zur Störerhaftung entwickelten Gr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG. <br><br> 2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkeh…
