"heise vs. Musikindustrie" - der Bundesgerichtshof hat entschieden:

"... Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an. Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23.…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: English Language

Erschienen 15. Oktober 2010 auf http://blat.antville.org/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise

Handakte WebLAWg | 21. November 2008 — Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahre…

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Blog zum Medienrecht | 15. Oktober 2010 — Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstat…

OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise

Handakte WebLAWg | 27. November 2008 — Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren …

heise online: Urteil des LG München bestätigt

advobLAWg | 29. Juli 2005 — Heise Online: Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandes…

Redaktioneller Link auf Anbieter von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen

domainundrecht.de | 2. November 2005 — JurPC: Thomas Stadler "Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 28.07.2005, Az.: 29 U 2887/05) hält es für unzulässig…

Sieg für Heise – Links auf Homepage von Kopierschutzknackern dürfen gesetzt werden

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 18. Oktober 2010 — “heise online” darf bei Berichterstattung über Software, die zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen dient, Links auf die Home…

Heise geht nach Karlsruhe

muepe.de | weblog peter müller | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28…

Heise Urteil: Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt

iuranovit | 28. Juli 2005 — Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von…

Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

advobLAWg | 6. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am …

Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

Jurabilis | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. J…

heise online - Dokumentation: Heise versus Musikindustrie
heise online - Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot

Dem Heise-Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Der BGH verwarf nun dieses Link-Verbot und hob unter anderem das zuletzt ergangene Urteil des OLG München auf.


Heise vs. the music industry - German appeal court rejects link ban - The H: Security news and Open source developments

Publishers Heise Verlag had been barred from placing a link to a web site operated by Slysoft in an editorial on copy protection software. The German Appeals Court has now rejected the ban and overturned the latest judgement handed down by the Higher Regional Court in Munich