OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise
Handakte WebLAWg | 21. November 2008 — Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahre…
"... Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an. Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23.…
» Vollständiger ArtikelHandakte WebLAWg | 21. November 2008 — Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahre…
Blog zum Medienrecht | 15. Oktober 2010 — Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstat…
Handakte WebLAWg | 27. November 2008 — Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren …
advobLAWg | 29. Juli 2005 — Heise Online: Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandes…
domainundrecht.de | 2. November 2005 — JurPC: Thomas Stadler "Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 28.07.2005, Az.: 29 U 2887/05) hält es für unzulässig…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 18. Oktober 2010 — “heise online” darf bei Berichterstattung über Software, die zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen dient, Links auf die Home…
muepe.de | weblog peter müller | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28…
iuranovit | 28. Juli 2005 — Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von…
advobLAWg | 6. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am …
Jurabilis | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. J…
Dem Heise-Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Der BGH verwarf nun dieses Link-Verbot und hob unter anderem das zuletzt ergangene Urteil des OLG München auf.
Publishers Heise Verlag had been barred from placing a link to a web site operated by Slysoft in an editorial on copy protection software. The German Appeals Court has now rejected the ban and overturned the latest judgement handed down by the Higher Regional Court in Munich