heise online: Urteil des LG München bestätigt

Heise Online: Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Software zu berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knack…

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Erschienen 29. Juli 2005 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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