Heise, Links und Haftung im Forum
am 06.12.2005 von Law-Blog
Schon recht umfangreich wurde in den einschlägigen Medien vom Urteil des LG Hamburg in Sachen Universal Boards gegen den Heise Verlag berichtet. In der Sache geht es um Beiträge von Usern im Forum des Heise Verlags, in denen dazu aufgefordert wurde, Server der Universal Boards durch eine Art menschliche DDoS-Attacke in die Knie zu zwingen.
Von diesen Beiträgen hatte der Verlag keine Kenntnis, billigte sie nicht und hatte sie nach Aufforderung auch unverzüglich entfernt. Dennoch hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung in der Sache erlassen, dies es Heise verbietet,
Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.
Hat diese restriktive Ansicht des Gerichts Bestand, dann kann das Probleme nicht nur für Foren, sondern auch für Blogs, Gästebücher und andere interaktive Seiten im Internet bedeuten. Denn in der Sache wird hier der Betreiber einer solchen Seite unmittelbar für Äußerungen von Nutzern haftbar gemacht, von denen er im Zweifel nichts weiß und – gerade bei umfangreichen Foren – vielleicht auch gar nichts wissen kann.
Eine seriöse Stellungnahme fällt derzeit schwer, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Auf den ersten Blick jedenfalls scheint mir das Urteil zumindest hart am Rande des Vertretbaren zu liegen – genauso genommen wohl schon auf der „falschen“ Seite dieser feinen Linie.
Grundsätzlich stellt bekanntermaßen das Teledienstegesetz denjenigen, der nur fremde Informationen für seine Nutzer speichert, von der „Verantwortlichkeit“ für die Informationen frei:
§ 11 - Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, …
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der winkelschreiber / Kennst Du nicht den Instanzenzug?…
BGH: Keine Haftung des Diensteanbieters für fremde Informationen eines Nutzers d
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