Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein
Jurabilis | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. J…
heise online:
"Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung. Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software "AnyDVD" von Slysoft berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthält eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers. Der Musikindustrieverband IFPI bezeichnete Passagen des Textes als Werbung beziehungsweise als Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil in der Originalversion des Artikels ein Link zur Homepage des Software-Herstellers gesetzt war." Siehe dazu auch die Meldungen hier und hier bei SPIEGEL ONLINE.
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muepe.de | weblog peter müller | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28…
advobLAWg | 6. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am …
advobLAWg | 29. Juli 2005 — Heise Online: Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandes…
domainundrecht.de | 2. November 2005 — JurPC: Thomas Stadler "Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 28.07.2005, Az.: 29 U 2887/05) hält es für unzulässig…
LawBlog | 19. Februar 2007 — Im Netz ist jetzt der erste kommerzielle Kopierschutzknacker für HD-DVDs erhältlich. Die Firma Slysoft biete ihre Software AnyD…
iuranovit | 28. Juli 2005 — Im Artikel Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken habe ich bereits über den Prozess um Links auf die Website von…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 18. Oktober 2010 — “heise online” darf bei Berichterstattung über Software, die zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen dient, Links auf die Home…
LEGALIT.de | 4. Dezember 2008 — Der Heise-Verlag unterlag auch in der Berufung im Streit um den Link zu einer Kopierschutzumgehungssoftware in einem Onlinearti…
Handakte WebLAWg | 29. April 2005 — Das Urteil hat vor kurzem für viel Aufsehen gesorgt: Das LG München (Urt. v. 07.03.2005 - Az: 21 O 3220/05) hatte zu entscheide…
Im Verfahren Musikindustrie gegen den Heise Verlag bestätigte das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil: Berichten darf man über so genannte "Kopierschutzknacker", verlinken darf man sie hingege
Der Heise-Verlag will sich mit dem letzten Urteil im Streit mit der Musikindustrie nicht abfinden. Das Oberlandesgericht München hatte dem Verlag untersagt, in seiner Berichterstattung über ein in Deutschland illegales Programm die Webse