Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

In den Heise News vom 05.12.2005 wird folgendes berichtet:

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es Heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Sollte sich diese Auffassung tatsächlich durchsetzen, dürften Webforen, aber auch Kommentare von Blogs betroffen sein. Danke an Jan Entzminger von Blindwerk, welcher mich auf diese Nachricht aufmerksam gemacht hat.

Quelle: Heise online

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Themen: Landgericht
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 6. Dezember 2005 auf http://www.recht-blog.com.

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