Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
muepe.de | weblog peter müller | 5. Dezember 2005 — Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu ve…
In den Heise News vom 05.12.2005 wird folgendes berichtet:
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es Heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
Sollte sich diese Auffassung tatsächlich durchsetzen, dürften Webforen, aber auch Kommentare von Blogs betroffen sein. Danke an Jan Entzminger von Blindwerk, welcher mich auf diese Nachricht aufmerksam gemacht hat.
Quelle: Heise online
Erschienen 6. Dezember 2005 auf http://www.recht-blog.com.
muepe.de | weblog peter müller | 5. Dezember 2005 — Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu ve…
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Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge | 6. Dezember 2005 — Das Landgericht Hamburg hat in einer nur noch als merkwürdig und mit etwas technischem Sachverstand als nicht mehr nachvollziehbar…
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muepe.de | weblog peter müller | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28…
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Jurabilis | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. J…
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