Heise geht nach Karlsruhe

Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5…

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Erschienen 1. September 2005 auf http://www.muepe.de/.

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Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

Jurabilis | 1. September 2005 — Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. J…

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