Hein Kötz zum Thema Bologna
am 07.12.2005 von http://www.sartorienfelder.de
In der mir heute zugegangenen Ausgabe des JuS-Magazins vertritt Prof. Hein Kötz die Auffassung, der Bologna-Prozeß rolle mit der Unerbittlichkeit einer Tsunami auf die Juristenausbildung zu. Seiner Ansicht nach ergeben sich in den nächsten Jahren die folgenden Konsequenzen:- Die Juristischen Fakultäten müssen künftig ein drei- bis vierjähriges berufsqualifizierendes Studium anbieten und mit einer hochschuleigenen Abschlußprüfung enden lassen, die den erfolgreichen Absolventen den juristischen Bachelor-Grad verleiht.
- Die Juristischen Fakultäten müssen darüber hinaus einen ein- bis zweijährigen Studiengang anbieten, der mit der Verleihung des Master-Grades endet und zu dem nur solche Studierenden zugelassen werden, die einen Bachelor-Grad erworben haben und vielleicht noch weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Nicht mehr als 20-30% der Bachelor-Absolventen sollen zum Master-Studium zugelassen werden.
- In jedem der beiden neuen Studiengänge müssen die Studieninhalte in Module zerlegt werden. Der Stoff jedes Moduls wird separat vermittelt und separat studienbegleitend abgeprüft, dergestalt, daß jede bestandene Prüfung mit einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten belohnt wird und der Abschlußgrad erworben ist, wenn der Studierende eine bestimmte Zahl von Leistungspunkten erreicht hat.
Ich sehe davon ab, daß die universitären Jura-Abschlüsse im europäischen Ausland keineswegs einen berufsbefähigenden Abschluß …
Thesen des DAV zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung
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Innovationitis
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NRW-Justizministerin schert aus
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