Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware
am 28.03.2007 von LohnPraxis-Weblog
Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten jedoch schwer verletzen. Diese Software verschleiert, wann und welche Verbindungen zu einem bestimmten Rechner aufgebaut worden sind. Dadurch wird Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit genommen, das Computersystem zu überwachen.
Soweit Ihrem Mitarbeiter die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens ohne weiteres erkennbar ist und er mit einer Hinnahme seines Handelns durch den Arbeitgeber nicht rechnen kann, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Das gilt umso mehr, wenn die Installation durch den Arbeitnehmer heimlich erfolgt …
Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware
Handakte WebLAWg / Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann ein Arbeitneh…
BAG: Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen privater Internetnutzung und heimlicher Installation einer Anonymisierungssoftware.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das so genannte Prognoseprinzip. Der Zweck der Kündigung ist nicht eine Sanktion für die Vertragspflichtverletzung, sondern dient der Vermeidung des Risikos weiterer Pflichtverletzungen. Die vergang…
Rechtmäßige Kündigung nach Installation von Anonymisierungssoftware
medien-gerecht / Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass der Einsatz von Anonymisierungssoftware (in diesem Fall JAP) ein Kündigungsgrund sein kann. Dies ist allerdings nur in Verbindung mit einer dienstlichen Anweisung möglich, die…
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Handakte WebLAWg / Das unerlaubte Herunterladen und Installieren einer Anonymisierungssoftware auf einem Bürorechner kann ohne Abmahnung zu einer sofortigen Kündigung führen. Das hat das BAG entschieden. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich aus einer Dienstanwei…
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…
BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…
Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
LohnPraxis-Weblog / Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abma…
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung
Handakte WebLAWg / Gleich zu Beginn dieses Jahres hat das BAG in einem vorab als Pressemitteilung veröffentlichten Urteil präzisierend zur Minder-/Schlechtleistung eines Arbeitnehmers als Kündigungsgrund im Rahmen einer verhaltensbedingten Kündigung Stellung genomm…
